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Verspätet in den Urlaub

Verspätet in den Urlaub:
das steht Ihnen zu, wenn der gebuchte Flug nicht planmäßig stattfindet
Übers Wochenende den Flair einer europäische Metropole erleben, in Asien fremde Kulturen kennenlernen oder am Strand die Seele baumeln lassen – Flüge werden immer günstiger und ermöglichen uns bequem, bis ans andere Ende der Welt zu reisen. Was aber, wenn die Urlaubsfreude getrübt wird, weil der Flug nicht planmäßig verläuft oder verspätet am Zielort ankommt?Die Luftfahrt zählt zu den am stärksten wachsenden Branchen, hat aber dadurch auch zunehmend mit Herausforderungen zu kämpfen. Fliegen wird immer günstiger und ist nahezu für jeden erschwinglich. Knapp ist aber ein wichtiger Faktor: der Luftraum. Gleichzeitig häufen sich Wetterextreme und der Flugplan ist selten das was geplant ist.
Damit eine Airline einen Flughafen ansteuern kann, braucht sie sogenannte Slots und die werden oft bis an die Maximalauslastung vergeben. Kommt es dann etwa zu extremen Wettersituationen, müssen die Flughäfen aus Sicherheitsgründen Starts und Landungen reduzieren. Das wiederum führt dazu, dass sich der Flugplan nach hinten streckt und der Ferienflieger verspätet abhebt. Um die Airlines in ihrem Expansionsenthusiasmus, der unkontrolliert zu Lasten der Passagiere gehen würde, zu bremsen, hat die EU die Fluggastrechteverordnung erlassen. Kunden von Fluggesellschaften haben demzufolge ein Recht auf pünktliches Ankommen und sie müssen leichter zu ihrem Recht kommen.
Wer innerhalb der EU startet oder landet, hat bei Verspätungen, Flugannullierungen oder im Fall von Nichtbeförderung einen Anspruch auf Schadenersatz. Vorausgesetzt, die Fluglinie hat ihren Sitz innerhalb des EU-Gebietes.
Annullierter Flug
Streicht eine Airline den geplanten Flug, muss sie ihre Passagiere rechtzeitig informieren und das bedeutet zumindest 14 Tage vorher. Zwar hat der Passagier dann auch das Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises oder auf Umbuchung, aber keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Erst wenn die Information in einem kürzeren Abstand erfolgt, greifen die Regelungen der EU-Fluggastrechteverordnung. Voraussetzung ist aber, dass die Ankunft am Zielort um zumindest zwei Stunden später stattfindet.
Nichtbeförderung
Überbuchungen sind die häufigste Ursache, warum Passagiere trotz gültigem Ticket und rechtzeitigem Check In nicht befördert werden können. Hier haben Sie ebenfalls Anspruch auf Rückerstattung oder Umbuchung. Theoretisch denkbar wäre auch, dass Sie sich freiwillig für eine Umbuchung melden. Fluggesellschaften suchen nämlich im Fall einer Überbuchung nach solchen Passagieren. Dieses Entgegenkommen wird auch belohnt, nämlich in Form von Gutscheinen und diese fallen mitunter großzügiger aus als der Anspruch auf Entschädigung. Letzteren müssten Sie sich zudem langwierig erstreiten.
Verspätungen
Bestimmt haben Sie die „letzten Aufrufe“ schon gehört und sich gewundert, warum diese mehrmals erklingen. Erscheint ein eingecheckter Passagier nicht zum Boarding, muss sein Gepäck aus rechtlichen Gründen wieder ausgeladen werden und das kann zu erheblichen Verzögerungen kommen. Bedenkt man den Tagesflugplan einer Maschine, kann das am Ende des Tages zu erheblichen Verspätungen kommen. Wenn die Umstände dafür im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen, haftet sie. Aber auch hier muss die Ankunft am Zielort mindestens zwei Stunden verspätet erfolgen. Je nach zurückgelegter Distanz beträgt die Entschädigung für Verspätungen zwischen € 250,- und € 600,-.
Außergewöhnliche Umstände befreien die Fluggesellschaften von Schadenersatzzahlungen. Jedoch wird dieser Grund von der Rechtsprechung sehr restriktive ausgelegt. Extremwettersituationen oder unvorhergesehene technische Gebrechen, wie etwa ein Stromausfall, zählen jedenfalls als außergewöhnlicher Grund.
Bei streikendem Personal stellen die Gerichte darauf ab, wer streikt und wie lange das im Vorhinein bekannt war. Jedenfalls ist es entgegen früherer Entscheidungen nicht immer automatisch ein außergewöhnlicher Umstand.
Bedenkt man aber, was im Luftraum los ist und wie bei unvorhergesehenen Ereignissen von der Eurocontrol umdisponiert wird, ist Fliegen relativ pünktlich – auch wenn es uns oft nicht so vorkommt.
Ein Reisetipp von 55PLUS-magazin.net.
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