Heute ist Mittwoch, der 09.10.2024 | Mail Newsletter | Geschenk Gewinnspiel
Print

Reisedokumente

Reisedokumente für Auslandsreisen - die 10 häufigsten Mythen.
WhatsAppFacebookTwitterE-Mail
© ÖAMTC / Passirrtümer

Reisedokumente müssen bei Auslandsreisen ins Gepäck, Führerschein ist nicht genug
 
Kroatien - keine Änderung bei Personenkontrollen nach EU-Beitritt
 
Jede neue Reisesaison bringt Änderungen für Urlauber. Seit 1. Juli ist Kroatien Mitglied der EU. Das bedeutet, dass nun Lebens- und Genussmittel im freien Warenverkehr zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitgeführt werden dürfen. Richtmengen gibt es bei Zigaretten und Alkohol. "Keine Änderung bringt der EU-Beitritt hingegen bei den Personenkontrollen", stellt ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner klar. "Sie bleiben aufrecht, solange Kroatien nicht dem Schengener Abkommen beigetreten ist." Rund um das Thema Personenkontrollen, Reisepass und Personalausweis gibt es viele Irrtümer, die schnell zu ärgerlichen Problemen führen können. Die ÖAMTC-Touristik hat die zehn häufigsten Missverständnisse zusammengefasst.
 
1. "Für Reisen innerhalb der Europäischen Union braucht man keine Personaldokumente mehr."
Falsch. Reisende müssen sich in der EU und auch innerhalb des Schengenraumes immer und überall mit Pass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.
 
2. "Der Führerschein reicht als Reisedokument."
Falsch.
Ein nationaler Führerschein ist kein gültiges Reisedokument (auch nicht in Verbindung mit dem Internationalen Führerschein). "Nur Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis werden akzeptiert, da sie Staatsangehörigkeit und Identität belegen", hält die ÖAMTC-Expertin fest.
 
3. "Mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Reisepass kann man innerhalb der EU überall ein- und ausreisen."
Falsch.
Nur Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Portugal, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn haben diesbezügliche Abkommen mit Österreich. Bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden. "Es sollte also grundsätzlich immer ein gültiger Reisepass oder Personalausweis benutzt werden", rät die ÖAMTC-Touristikerin.
 
4. "Auch der Personalausweis darf abgelaufen sein."
Falsch.
Ein Personalausweis muss immer gültig sein.
 
5. "Ein gültiger Personalausweis ersetzt den Reisepass generell als Reisedokument."
Falsch.
Der Personalausweis ist in Österreich und innerhalb der EU ein gültiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität. "Aktuell akzeptieren 36 europäische Staaten den Personalausweis als Reisedokument für die Einreise", erklärt Gmoser. "Für Reisen außerhalb Europas müssen die länderspezifischen Bestimmungen zum Reisepass bzw. Visum berücksichtigt werden."
 
6. "Mit einem "Notpass" kann man unbekümmert reisen."
Falsch.
Der Notpass wird nur aus bestimmten Anlässen (z.B. Verlust, Diebstahl) ausgestellt und ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. In einigen Ländern gelten Sonderbestimmungen, z.B. in der Türkei oder den USA. "Daher ist es ratsam, sich bei der Vertretungsbehörde des Ziellandes zu informieren, ob die Einreise mit einem österreichischen Notpass möglich ist bzw. welche Bestimmungen (z.B. Visum) zu berücksichtigen sind", so die ÖAMTC-Expertin.
 
7. "Großbritannien und Irland gehören zur EU, deshalb werden Reisedokumente bei Grenzübertritt nicht kontrolliert."
Falsch.
Beide Länder gehören zwar zur EU, aber nicht zum Schengenraum. Deshalb gibt es Grenzkontrollen. Dies gilt auch für Rumänien und Bulgarien.
 
8. "In die Nachbarländer Österreichs muss kein Reisedokument mitgenommen werden."
Falsch.
Zwar gehören Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, Liechtenstein, die Schweiz und Deutschland dem Schengenraum an, dennoch kann auch dort immer und überall ein Pass oder Personalausweis verlangt werden.
 
9. "Wenn Kinder mit Großeltern, anderen Verwandten oder Bekannten auf Urlaub fahren reicht immer der Kinderreisepass."
Falsch.
"In einigen Ländern kann es bei der Einreise von Kindern oder minderjährigen Jugendlichen ohne gültige Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zu Problemen kommen", warnt die ÖAMTC-Touristikerin. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in fremder Begleitung oder alleine reisen. Es ist oft notwendig und immer ratsam, eine Vollmacht, am besten in der jeweiligen Landessprache mitzuführen. Vorlagen für eine Vollmacht in verschiedenen Landessprachen stehen im ÖAMTC Reise-Infoservice unter www.oeamtc.at/reiseinfoservice zum Download zur Verfügung.
 
10. "Wenn das Haustier in den Urlaub mitkommt, braucht man nichts zu beachten."
Falsch.
Auch Hunde oder Katzen brauchen einen "Pass": den EU-Heimtierausweis für alle Auslandsreisen, erhältlich beim Tierarzt.
 
Alle Infos zu diesem Thema gibt es unter www.oeamtc.at/reiseundfreizeit.

Quelle: ÖAMTC

WhatsAppFacebookTwitterE-Mail
Redaktion | Impressum | Sitemap | Werbung im 55PLUS-magazin
© by 55PLUS Medien GmbH in Liqu., Wien / Stand Oktober 2024