
Wenn die Krankenkasse nicht zahlt
Eine kostenlose Patientenschulung auf selpers.com erklärt das richtige Vorgehen bei einer abgelehnten Kostenübernahme durch die Sozialversicherung – in Zusammenarbeit mit der Juristin Dr. Maria-Luise Plank.Stefan H.* hat chronische Hepatitis C und einen schlechten Allgemeinzustand. Jederzeit muss er mit Infektionen rechnen. Ein Medikament könnte das Risiko deutlich senken oder Ansteckungen sogar ganz verhindern. Doch dieses Medikament ist der Sozialversicherung zu teuer. Laut Bescheid könne man eine Infektion schließlich auch mit Antibiotika behandeln, die sehr viel billiger seien. Stefan H. wollte das nicht hinnehmen. Er zog bis vor den obersten Gerichtshof und bekam schließlich recht: Es sei nicht mit seiner Würde als Patient zu vereinbaren, dass er das Risiko einer Infektion hinnehmen müsse. Die Sozialversicherung musste schließlich die Kosten übernehmen.
Leistungen werden häufig nicht beansprucht
„Viele Patientinnen und Patienten haben das Gefühl, dass sie gegen die Krankenkasse nicht ankommen können. In Wirklichkeit können sie aber einiges tun, wenn eine Leistung abgelehnt wird. Was viele nicht wissen: Sämtliche Anträge, Beschwerden und Klagen in Sozialrechtssachen sind kostenlos, um Menschen die Möglichkeit zu geben ihren Leistungsanspruch auch ohne finanzielles Risiko überprüfen lassen zu können“, so Dr. med. Iris Herscovici, Expertin für barrierearme Patientenkommunikation und Gründerin von selpers.com.
Ein gewonnenes Verfahren hilft allen Betroffenen
Um solche PatientInnen zu unterstützen hat Dr. Plank in Zusammenarbeit mit selpers.com die Online-Patientenschulung „Vorgehen bei abgelehnter Kostenübernahme“ entwickelt. Darin erklärt sie Schritt für Schritt und anhand von Beispielen, was PatientInnen tun können, wenn die Krankenkasse ihre medizinische Behandlung nicht bezahlen will.
Wichtiges zum Thema:
- PatientenanwältInnen bieten kostenlos Rat und Information bei einer Ablehnung durch die Krankenkasse.
- Sämtliche Anträge, Beschwerden und Klagen in Sozialrechtssachen sind kostenlos.
- Wichtig: Die Klage muss binnen 4 Wochen ab Bescheidzustellung oder Hinterlegung des Bescheides bei der Post eingebracht werden.
Dr. Maria-Luise Plank
*Name von der Redaktion geändert.
Ein 55PLUS-Gesundheitstipp.


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