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Änderungen 2018 für Reisende
Änderungen 2018 für Reisende
Auch das kommende Jahr hält für Reisende einige Neuerungen bereit.Umweltzone in Brüssel
So gilt ab 1. Jänner 2018 in der belgischen Hauptstadt Brüssel eine Umweltzone. Befahren werden darf diese nur von Fahrzeugen, die die Abgasnorm einhalten. "Ein Einfahrtsverbot gilt zunächst für ältere Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 0 und Euro 1", weiß ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. "Die Umweltzone wird großteils durch den Brüsseler Autobahnring R0 begrenzt – der Ring selbst gehört nicht zur Umweltzone." Wer die Voraussetzungen für die Einfahrt erfüllt, muss sein Fahrzeug vorab online registrieren. Bis einschließlich September 2018 gilt eine Schonfrist, im Rahmen derer auf Strafen bei Verstößen gegen die Umweltzone verzichtet wird. Danach betragen die Strafen je 350 Euro. Weitere Verschärfungen der Umweltzone, u.a. auch für Benzinmotoren, werden für 2019 erwartet.
Touristenabgabe in Griechenland neu, auf Balearen in Hauptsaison erhöht
Wer seinen Urlaub 2018 in Griechenland oder auf den Balearen verbringen möchte, muss tiefer ins Geldbörserl greifen. Griechenland erhebt zu Jahresbeginn eine sogenannte Aufenthaltssteuer, die je nach Hotelkategorie bis zu vier Euro pro Zimmer und Nacht betragen soll. Von der Abgabe sind auch Gäste in Ferienwohnungen betroffen. "Auf den Balearen verdoppelt sich während der Hauptsaison die Touristenabgabe ", sagt ÖAMTC-Expertin Tauer. "Wer also zwischen Mai und Oktober auf die Balearen reist, muss bis zu vier Euro pro Kopf und Nacht zahlen – abhängig von der Hotelkategorie." Wer als Unterkunft ein Ferienhaus wählt, muss zwei Euro pro Zimmer und Nacht an Steuern zahlen.
Neues Pauschalreisegesetz – Vorteil für Online-Bucher, Mietwagen als "Reise-Baustein"
Mit 1. Juli 2018 tritt das neue Pauschalreisegesetz in Kraft. Damit werden die speziellen Schutzvorschriften auf jene ausgeweitet, die ihr Reisepaket online buchen – bisher waren nur Buchungen über Reisebüros inbegriffen. Wer seine Reise also online selbst zusammenstellt, hat künftig ebenfalls nur noch einen Ansprechpartner – den Reiseveranstalter.
Zudem bestand eine "klassische" Pauschalreise bislang aus der Kombination zweier Reiseleistungen wie Personenbeförderung (z.B. Flug), Unterbringung (z.B. Hotel) oder einer anderen touristischen Dienstleistung (z.B. Rundreise). "Hinzu kommt ab Juli die Vermietung eines Fahrzeugs als eigener Pauschalreise-Baustein. Damit gelten auch Reisekombinationen wie Mietwagen und Flug als Pauschalreise", weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Nicht mehr dem speziellen Schutz von Pauschalreisen unterliegen künftig Ferienhausmieten und Tagesreisen unter 24 Stunden."
Der Veranstalter hat künftig mehr Spielraum bei Leistungsänderungen vor Reiseantritt (z.B. Reiseroute oder Flugzeiten). "Widerspricht der Reisende den Änderungen nicht ausdrücklich, gilt dies als stillschweigende Zustimmung – und die Reise muss trotz und mit Änderung angetreten werden", erklärt die ÖAMTC-Juristin. Im neuen Gesetz verankert ist auch, dass der Reiseveranstalter für die Kosten einer längeren Unterbringung – maximal jedoch drei Tage – aufkommen muss, für den Fall, dass eine Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist (z.B. Aschewolke nach Vulkanausbruch).
Weitere Informationen:
ÖAMTC Reise-Service unter www.oeamtc.at/reiseservice
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