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Mit dem Fahrrad in den Urlaub

Richtiger Transport, teils strenge Promillegrenzen und altersabhängige Helmpflicht.
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© 55PLUS Medien GmbH, Wien / Elektro-Fahrräder

Mit dem Fahrrad in den Urlaub

Fahrradliebhaber werden auch im Urlaub nicht auf ausgedehnte Radtouren verzichten wollen. Wer seinen eigenen Drahtesel mit dabei haben möchte, aber im Kofferraum nicht genügend Platz hat, muss eine entsprechende Halterung am Dach oder am Heck anbringen. Ein Heckträger verdeckt allerdings oftmals das hintere Kennzeichen. Die in Österreich in solchen Fällen meist verwendete rote Kennzeichentafel ist im Ausland jedoch oft unbekannt. "Auf der sicheren Seite ist man bei Fahrten ins Ausland daher, wenn man das 'normale' hintere Kennzeichen umsteckt", sagt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. Sie weiß, worauf Radfahrer im Urlaub noch achten sollten.
 
Promillegrenzen zwischen 0,0 und 1,6 Promille – bis 2.900 Euro Strafe drohen

 
Nicht nur für Autofahrer gibt es Promillegrenzen. "Trinkt man als Radfahrer zu viel Alkohol, drohen ebenfalls teils extrem hohe Geldstrafen", warnt die Expertin. "In den meisten Urlaubsländern, darunter Italien, Frankreich, Kroatien oder die Schweiz, sind 0,5 Promille am Fahrradlenker erlaubt. Die Strafhöhen variieren zwischen 65 Euro in Kroatien und mindestens 530 Euro in Italien."
 
Möchte man im Nachbarland Tschechien Rad fahren, sollte man vorher gar keinen Alkohol konsumieren, denn dort liegt die Promillegrenze bei 0,0. Auch die Slowakei hat strenge Regeln und mit Jahresbeginn neue Grenzen festgelegt: Während innerorts und auf Fahrradwegen auch außerorts eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille toleriert wird, gilt auf allen anderen Straßen eine Nulltoleranz. "Deutlich höher liegt die Promillegrenze in Deutschland: Dort wird alkoholisiertes Fahrradfahren erst ab 1,6 Promille – oder wenn der Radfahrer seine Fahrweise offensichtlich nicht mehr kontrollieren kann – sanktioniert", erklärt die ÖAMTC-Expertin. "Es ist mit einer Geldstrafe von etwa einem Monatsnettogehalt zu rechnen."
 
Einige Länder, darunter Skandinavien, Großbritannien und Irland, sehen keine expliziten Promillegrenzen für Radfahrer vor. Ist man jedoch nicht mehr in der Lage, das Fahrrad sicher zu lenken, werden auch hier hohe Strafen verhängt – in Irland sind 2.000 Euro Strafe fällig, in Großbritannien sogar bis umgerechnet 2.900 Euro. "Wer übrigens in Österreich mit 0,8 oder mehr Promille im Blut erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe ab 800 Euro rechnen", so Tauer.
 
Helmpflicht bis ins Jugendalter – Expertin empfiehlt, Helm immer zu tragen
 
Grundsätzlich gilt hierzulande eine Helmpflicht für Radfahrer bis zum Alter von 12 Jahren. Ähnlich wie in Österreich verhält es sich in den meisten Urlaubsländern. So gilt die Radhelmpflicht in Frankreich für Personen unter 12 Jahren, in Slowenien für Personen unter 15 und in Spanien und Kroatien für Personen unter 16 Jahren.
 
"In einigen Nachbarländern Österreichs gibt es hingegen keine Helmpflicht: So müssen in Italien und Deutschland nicht einmal Kinder einen Helm tragen", sagt die ÖAMTC-Expertin. "Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir aber dringend, bei jeder Fahrt einen Helm zu tragen – auch ohne gesetzliche Vorschrift."
 
Nähere Informationen zu den einzelnen Ländern, u.a. Verkehrs- und Einreisebestimmungen, findet man in der Länder-Info 
www.oeamtc.at/laenderinfo

 
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