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Mehr Rechte für Bahnreisende in Österreich

Ab 3. Dezember gelten in Österreich neue Fahrgastrechte.
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Mehr Rechte für Bahnreisende


Ab 3. Dezember gelten neue Fahrgastrechte. Wichtigste Inhalte: Erstmals Geld zurück bei Zugsverspätungen im Regionalverkehr; neu bis zu 50% Geld zurück im Reiseverkehr. 

ÖBB-City Shuttle mit Taurus in Baden

Die ÖBB haben bereits 2004 auf freiwilliger Basis Kunden bei Zugsverspätungen im Fernverkehr (durch Unternehmensschuld) von mindestens 60 Minuten finanziell entschädigt. Morgen wird die EU-Verordnung 1371/2007 in Kraft gesetzt, die den Bahnkunden noch mehr Rechte im Falle von Verspätungen bringt. Gabriele Lutter, Vorstandssprecherin ÖBB-Personenverkehr AG: "Kunden haben ein Recht auf Entschädigung bei groben Verspätungen, die das Unternehmen verschuldet. Wir werden die Vorgaben der EU punktgenau umsetzen und damit einen klaren Impuls in Richtung Kundenfreundlichkeit setzen."

Mehr Geld für Verspätungen im Reiseverkehr


Bislang wurden bei Tageszügen ab 60, und bei Nachtzügen ab 120 Minuten Verspätung Kunden ausschließlich mit Gutscheinen entschädigt. Mindestfahrpreis war bisher 20 EUR im nationalen bzw. 50 EUR im internationalen Fernverkehr, entschädigt wurden 20% des Fahrpreises - maximal jedoch 80 EUR. Seit heute werden Kunden ohne Mindestfahrpreis und ohne Grenze nach oben entschädigt - wahlweise per Gutschein oder mit Bargeld. Und auch die Höhe der Gutschrift wurde deutlich angehoben. Aktuell bekommen die Kunden bei mehr als 60 Minuten Verspätung 25% des Fahrpreises erstattet, bei mehr als 120 Minuten 50%. Wird der letzte Anschlusszug versäumt, werden Taxikosten bis max. Euro 50,- und/oder Hotelkosten bis max. Euro 80,- gegen Vorlage der Rechnung unbürokratisch ersetzt.

Das Formular zur Erstattung ist an allen Personenkassen und beim Zugbegleiter erhältlich, und unter www.oebb.at downloadbar. Gemeinsam mit dem Original-Ticket muss es an: ÖBB-Personenverkehr, Fahrgastrechte, Postfach 75, 1020 Wien gesendet werden, kann aber auch bei einer Personenkasse abgegeben werden.

Erstmals Geld zurück im Nahverkehr


Jahreskarten sind die einzigen Zeitkarten im Nahverkehr, die personenbezogen sind - darum profitieren auch ausschließlich diese - rund 40.000 Kunden von der neuen Regelung. Die ÖBB haben sich verpflichtet im Regionalverkehr eine Pünktlichkeit von mindestens 85% zu erreichen. Dieser Wert wird monatlich evaluiert; wird er (auch punktuell) nicht erreicht, bekommen alle Kunden, die den betroffenen Strecken- abschnitt fahren, 10% des Wertes einer Monatskarte zurück - als Gutschein oder auf das Konto überwiesen; und das geschieht automatisch am Jahresende bzw. mit dem Ablauf der Jahreskarte.

Für Nah- und Fernverkehr gilt: Ab 5 Minuten gilt ein Zug als verspätet, gemessen wird bei jedem planmäßigen Halt. Der Entschädigungswert muss mindestens 4 EUR betragen; es wird keine Bearbeitungsgebühr verrechnet. Für Schlichtungsfälle ist die Schienen-Control GmbH als unabhängige Instanz zuständig.

Wann kommt die neue Regelung nicht zur Anwendung:

  • Wenn die Zugverspätung bzw. der -ausfall auf das Verschulden des Reisenden oder eines Dritten oder einen, außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegenden Umstandes zurückzuführen ist (z.B. Naturkatastrophen, Behördliche Einsätze, etc.)
  • Wenn der Reisende rechtzeitig vor dem Kauf des Tickets über mögliche Verspätungen informiert wurde.
Alle Informationen zum Thema Fahrgastrechte unter www.oebb.at/Fahrgastrechte oder unter 05-1717.


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