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Testament: Die wichtigsten Regeln beim Vererben

Tipps von Spezialisten.

Testamen - letzter Wille

Die wichtigsten Regeln beim Vererben

1. Beratungspflicht
Das Erbrecht ist kompliziert und tückisch. Überall lauern Tellerminen: zivilrechtlich und steuerlich. 90 Prozent der letztwilligen Verfügungen sind unklar, unvernünftig oder gar unwirksam. Daher unbedingt von einem Spezialisten beraten lassen! Zuständig sind in erster Linie die Fachanwälte für Erbrecht.

2. Form der letztwilligen Verfügung
Der letzte Wille kann durch privatschriftliches oder notarielles Testament oder durch notariellen Erbvertrag zur Geltung gebracht werden. Vorsicht: Der Erbvertrag bindet. Mancher hat dessen Abschluß schon bereut. In der Regel lieber nur ein Testament errichten, welches man jederzeit wieder ändern kann.

3. Erbengemeinschaft vermeiden
Sie birgt aus menschlichen und juristischen Gründen hohes Konfliktpotential. Jeder Erbe kann mitregieren, aber auch - wie die Praxis zeigt - blockieren und schikanieren. Es gibt jedoch Gestaltungsmodelle, solche Erbengemeinschaften zu entschärfen, z.B. Teilungsanordnung, Vermächtnis, Vorausvermächtnis oder Nießbrauchsvermächtnis. Erläuterungen dieser bewährten Modelle finden sich in Band I der Schriftenreihe des Deutschen Forums für Erbrecht (ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in München). Titel: „Vererben
mit Sinn und Verstand“.

4. Pflichtteilsproblem lösen
Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte, die Eltern und die Abkömmlinge des Verstorbenen. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch. Höhe: die Hälfte des Verkehrswerts des gesetzlichen Erbteils. Problem: Häufig fehlen die flüssigen Mittel, um den Pflichtteil auszahlen zu können. Folge: Das geerbte Familienwohnheim oder Unternehmen muß zerschlagen werden. Es gibt jedoch auch hier wirkungsvolle Gestaltungsmodelle, um diese schlimmen Konsequenzen zu vermeiden, z.B. der lebzeitige (notarielle) Pflichtteilsverzichtsvertrag (zu weiteren Lösungsmöglichkeiten siehe den in Ziffer 3. genannten Leitfaden).

5. Steuerfallen beachten
Werden die Freibeträge überschritten, kann beträchtliche Erbschaftsteuer anfallen. Bis zu 50 Prozent des Nachlaßwertes können so durch die Steuer aufgezehrt werden. Aber auch hier ist kluge Gestaltung möglich, die in vielen Fällen zur völligen Steuerfreiheit führt. Stichwörter: lebzeitige Schenkung, Aufteilung auf mehrere Personen, Umwandlung in Betriebsvermögen, Nießbrauchsvermächtnis, Ausschlagung zugunsten anderer Empfänger, der richtige Güterstand (Einzelheiten siehe Band V der Schriftenreihe des Deutschen Forums für Erbrecht. Titel: „Steuergünstig verschenken und vererben“).

Bestellung der Leitfäden
Die beiden genannten Leitfäden wenden sich an das Laienpublikum und sind allgemeinverständlich geschrieben. Sie können direkt beim Deutschen Forum für Erbrecht e.V. bestellt werden: Prannerstraße 6, D-80333 München.

Weitere Infos: www.erbrechtsforum.de

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