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Arbeitsrecht - Arbeitnehmer: Älter werden, leistungsfähig bleiben
Der Anteil der über 45-jährigen Arbeitnehmer im Erwerbsleben steigt kontinuierlich an.
„Productive Ageing“ heißt das neue Konzept, mit dem sich Experten seit längerer Zeit beschäftigen. Dabei geht es um die altersgerechte Gestaltung der Arbeitswelt, mit dem Ziel des Erhaltes der Leistungsfähigkeit.
Im Konkreten geht es darum, dass sich die Altersstruktur der Beschäftigten in Unternehmen verschieben wird. Die Gruppe der 15-35-jährigen wird immer kleiner, während die Gruppe der über 45-jährigen dominieren wird (mehr als 50%). Diese Veränderung wurde schon in den letzten zwei Jahren spürbar. Im Jahr 2005 betrug der Anteil der über 50 Jährigen 31,8%, im Jahr 2006 stieg der Anteil auf 35,5%.
Wenn Europa nun wirklich zum dynamischsten und wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt werden will, wie die EU im Lissabon-Ziel formuliert, so müssen Konzepte entwickelt werden, die ganz konkret auf die Leistungskraft von älteren Arbeitnehmern abzielen.
Unter dem oben angeführten Schlagwort „Productive Ageing“ setzen sich Experten seit längerem mit dem Thema auseinander, wie das Arbeitsumfeld in Betrieben so gestaltet werden kann, dass die Leistungskraft mit zunehmenden Alter erhalten bleibt. Um dieses Ziel zu verwirklichen, müssen Unternehmen eine vorausschauende Personalplanung betreiben, es sollte Qualifizierungsangebote geben und am wichtigsten ist es, dass junge und ältere Angestellte miteinander arbeiten. Dies gelingt durch Alters- und Generationenmanagement, d.h. durch die Umsetzung von „Productive Ageing“ Strategien in Unternehmen/Organisationen.
Drei wesentlich Punkte stehen bei diesem Konzept im Mittelpunkt: Gesundheit, Qualifikation und Motivation. Für eine hohe Leistungskraft im Alter ist es wichtig, bereits in jungen Jahren die Weichen dafür zu stellen. Prävention und betriebliche Gesundheitsförderungen zahlen sich tatsächlich aus, den im Moment sind viele Krankenstände älterer Mitarbeiter tätigkeitsbedingt.
Wichtig ist es, den Arbeitnehmern in jeder Phase ihres Arbeitslebens Lust aufs Lernen und zur Weiterbildung zu machen. Es liegt natürlich auf der Hand, dass solche Maßnahmen für 20jährige anders aussehen müssen als für 50jährige. Im Moment sieht es so aus, dass ältere Mitarbeiter jeweils auf einen bestimmten Bereich spezialisiert sind und dass ihr Wissen somit einseitig ist. Somit liegt es an den Betrieben die Weiterbildung lebensphasengerecht zu gestalten, um Qualifikationsdefiziten älterer Mitarbeiter entgegenzuwirken.
Wichtig ist auch, dass die Mitarbeiter immer wieder neuen Herausforderungen entgegensehen, sodass die Arbeit nicht eintönig und langweilig wird und die Motivation verloren geht.
Doch leider sind nur sehr wenige Unternehmen an älteren Mitarbeitern interessiert. Bei einer Umfrage der Unternehmensberatung Capgemini gaben 43% an, dass ihre Bereitschaft, ältere Mitarbeiter einzustellen sehr gering sei. Als Gründe gaben sie an, dass sie älteren Mitarbeitern ein höheres Gehalt zahlen müssen, dass es für ältere Mitarbeiter Kündigungsbeschränkungen gibt und ältere Angestellte möglicher Weise einen jüngeren Vorgesetzten hätten.
Doch viele Unternehmer vergessen, dass ältere Mitarbeiter auch zahlreiche Vorteile mit sich bringen. Die Umsetzung des „Productive Ageing“ Konzeptes bringt folgende Nutzen mit sich:
- Sensibilisierung und Motivation: das bedeutet, dass ältere Mitarbeiter aktiv am Arbeitsleben beteiligt werden und nicht nur auf ihren Ruhestand warten.
- Optimales Nutzen vorhandener Potenziale: verborgene Potentiale älterer Mitarbeiter sollen sichtbar gemacht und genutzt werden
- Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und dadurch Kostensenkung: Durch die Reduktion der Fehlzeiten, Ausfälle, Neuaufnahmen werden Kosten reduziert.
- Verbessertes Image und Attraktivität des Betriebes: Durch „Productive Ageing“ wird das Image verbessert. Das bringt Vorteile bei der Personalsuche, erhöht die MitarbeiterInnenbindung und verringert die Fluktuation.
Ein allgemein gültiges Konzept, an das sich alle Unternehmen halten können, um ältere Mitarbeiter ins Arbeitsgeschehen einzubinden, gibt es aber leider nicht.
Ein Tipp des 55PLUS-Rechtsexperten RA Dr. Wolfgang Punz.
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