Heute ist Samstag, der 25.01.2025 | Mail Newsletter | Geschenk Gewinnspiel
Print

Schadenersatz bei Radfahren ohne Helm

Ein Tipp des Rechtsexperten des 55PLUS-magazins RA Dr. Wolfgang Punz.
WhatsAppFacebookTwitterE-Mail

Das Radfahren ohne Helm ist nicht als „sorglos“ zu bewerten, so der OGH.

Die Allgemeinheit ist nicht davon überzeugt, dass man beim Radfahren einen Helm aufsetzen müsste. Das ist wahrscheinlich deswegen, weil es noch kein Gesetz gibt, welches sie dazu verpflichtet.
Obwohl das Verletzungsrisiko durch das Tragen von Helmen geringer ist, verzichten viele auf ihn. Der OGH hat dabei entschieden, dass das Fahren ohne Helm nicht als „Sorglosigkeit in eigener Angelegenheit“ zu werten ist.

Folgendes ereignete sich:
Ein Verkehrsunfall, an welchem ein vierzehnjähriger Radfahrer und ein sechzehnjähriger Motorfahrradlenker beteiligt waren. Der Junge am Fahrrad, der keinen Helm trug, hielt sich mit der Hand an der rechten Seite des Gepäckträgers des Motorfahrrades fest und ließ sich ziehen. Der Lenker des Motorfahrrades fuhr dabei ca. 15-20 km/h wobei der Bub die Kontrolle über sein Fahrrad verlor und dadurch zum Sturz kam. Er erlitt bei diesem Unfall ein Schädelhirntrauma zweiten Grades, eine Rissquetschwunde am Hinterkopf links und diverse oberflächliche Hautabschürfungen. Hätte der Bub einen Fahrradhelm getragen, wäre er mit hoher Wahrscheinlichkeit ohne Kopfverletzungen davon gekommen.

Aufgrund dessen wollte der Motorfahrradlenker beziehungsweise seine Versicherung dem verletzten Knaben die größere Schuld geben. Das Erstgericht entschied: Sowohl der jüngere als auch der ältere Bub hätten den Vorschriften der §§ 68 Abs 3 lit b und 69 Abs 2 erster Satz StVO zuwidergehandelt, wonach es verboten sei, sich mit einem Fahrrad durch Festhalten mit der Hand an ein anderes Fahrzeug anzuhängen, um sich ziehen zu lassen. Dieses Verbot gelte sinngemäß auch für Motorfahrräder. Verschuldensteilung 1:1.
                       
Das von allen Parteien angerufene Berufungsgericht entschied:
Der sechzehnjährige habe als Lenker des Motorfahrrades den Verkehrsunfall verschuldet, weil er dem zum Unfallszeitpunkt 14-jährigen Kläger ausdrücklich erlaubt habe, sich am Gepäckträger des Motorfahrrades festzuhalten. Bei Abwägung der Verschuldenskomponenten sei die höhere Einsichtsfähigkeit des älteren Knaben gegenüber dem zum Unfallszeitpunkt noch nicht 14-Jahre alten Knaben zu berücksichtigen, weshalb eine Verschuldensteilung von 2:1 (die Versicherung muss zwei Drittel Schmerzensgeld zahlen) zu Lasten des Motorfahrradlenkers gerechtfertigt sei. Als verschuldensbegründendes Verhalten komme nach Maßstab des § 1297 ABGB eine Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten in Frage.

Der OGH bestätigt die Entscheidung des Berufungsgerichts betreffend der Verschuldensteilung 2:1 jedoch sieht er die Sache bezüglich „Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten“ anders: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zum Tragen eines Fahrradhelmes, trotz seines Nutzen. Der Bub, dem die Gefahr des Gezogenwerdens von einem anderen Fahrzeug bewusst war, hat demnach gegen die Bestimmung des § 68 Abs 3 lit b StVO verstoßen (sich mit einem Fahrrad an ein anderes Fahrzeug anzuhängen, um sich ziehen zu lassen). Dem Vierzehnjährigen wäre daher nur dann eine Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten vorzuwerfen, wenn er Schutzmaßnahmen unterlassen hätte, die nach dem allgemeinen Bewusstsein der beteiligten Kreise von jedem Einsichtigen und Vernünftigen anzuwenden gewesen wären. Dass sich aber bereits ein allgemeines Bewusstsein gebildet habe, auf Radwegen Helme zu tragen, ist nicht hervorgekommen. Die Nichtbenützung des Fahrradhelmes kann daher dem Kläger nicht als Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten vorgeworfen werden.
Es spielt also keine Rolle, dass der Bub keinen Helm trug!

Ein Tipp des 55PLUS-Rechtsexperten RA Dr. Wolfgang Punz.


WhatsAppFacebookTwitterE-Mail
Der Berliner Mauerradweg - Wannsee - PotsdamBerliner Mauer - Info vor Glienicker Brücke
An den historisch schönsten Flecken zwischen Berlin und Potsdam verbreitete der DDR Todesstreifen Angst und Schrecken. Vor 35 Jahren fiel die Berliner Mauer, an deren Verlauf heute ein Radweg führt. Der Berliner Mauerradweg.
Der Berliner Mauerradweg - CityBerliner Mauer - Gedenkstätte Berliner Mauer - Bernauer Straße
Rund 50 Kilometer verlief der ehemalige Todesstreifen durch die City von Berlin. Im Jubiläumsjahr 35 Jahre Mauerfall radeln wir am Berliner Mauerradweg auf den Spuren des Unfassbaren.
Berliner Mauer - Berliner MauerradwegBerliner Mauer - Wegweiser Mauer-Radweg
Sie trennte einst Familien, Freunde, die Nation, die ganze Welt. Vor 35 Jahren, im November 1989, fiel der verhasste Schandfleck, die Berliner Mauer. Eine Spurensuche auf dem Berliner Mauerradweg.
Auf den alten Deichen mit dem Rad unterwegsDithmarschen, Nordsee - Urlaubsidylle i
Die alten Deiche in Büsum und Dithmarschen an der Nordsee sind ideale Radwege.
Hopfenwochen im Nürnberger LandNürnbergerLand, Bayern - Radeln zum Hopfen
Ganz im Zeichen des Hopfens steht das Nürnberger Land von 8. September bis 6. Oktober 2024.
Radpilgern durch den PfaffenwinkelSteingaden, Bayern - Wieskirche
Zwischen Starnberger See, Lech und Voralpen pilgert man im Sommer vom Fahrradsattel aus. Der Pfaffenwinkel punktet mit neu ausgearbeiteten Routen für jeden Geschmack.
Mit dem eBike durchs AlpenvorlandBad Tölz, Bayern - Blick auf Bad Tölz
Bike, Bier und Berge in Bad Tölz.
So vermeiden Sie Rückenschmerzen beim RadfahrenFahrradgriffe
Radfahren ist gut für die Stimmung – und auch für den Rücken.
Reisen mit Dachgepäck - geschickt verstaut für den Urlaubpexels vyacheslav bobin 13033351
Sichere Montage der Dachbox für ein sicheres Reisen.
Herbsterlebnisse in KärntenPörtschach, Kärnten - Wörthersee
Mit 11 Tipps Kärnten im Herbst entdecken.
» Alle Einträge der Kategorie Rad und Radtouren »
Spreewald erlebenplay
3:00
Parenzana - Radfahren in Istrien, Kroatienplay
Redaktion | Impressum | Sitemap | Werbung im 55PLUS-magazin
© by 55PLUS Medien GmbH in Liqu., Wien / Stand Jänner 2025