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Autoversicherung
Autoversicherung
Viele Menschen verwenden die Begriffe "Fahrerlaubnis" und "Führerschein" synonym, da sie glauben, dass es sich um dasselbe handelt. Tatsächlich gibt es jedoch einen wichtigen Unterschied zwischen den beiden Begriffen, der sowohl für Fahrzeugführer als auch für die Behörden in Deutschland von großer Bedeutung ist. Auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie das Fahren ohne Führerschein ist ein großer Unterschied. Im Folgenden zeigen wir, warum es wichtig ist, diesen kleinen, aber feinen Unterschied zu kennen.Worum handelt es sich bei der Fahrerlaubnis?
Wer mit dem Auto, einem Bus oder Lkw auf öffentlichen Straßen unterwegs sein möchte, benötigt hierfür eine Fahrerlaubnis. Gemeint ist die offizielle Genehmigung, deren Nachweis durch den Führerschein sichergestellt wird.
Auf dem Führerschein ist hingegen vermerkt, für welche Fahrzeugklassen eine Fahrerlaubnis vorliegt. Wer seinen Pkw-Führerschein macht, darf damit bspw. auch Fahrzeuge der Klassen M, L und T/S fahren, also bspw. Mofas oder Traktoren, nicht jedoch Motorräder, Busse oder Wohnwagen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 t.
Fahren ohne Fahrerlaubnis – eine Straftat
Im Gegensatz zum Fahren ohne Führerschein ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat, die sogar mit Gefängnis bestraft werden kann. Die Erlaubnis zum Fahren eines Kraftfahrzeuges kann bspw. durch Alkohol am Steuer entzogen werden. Aber auch ein auferlegtes Fahrverbot kommt dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleich. Bei Ersterem kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich sein, um die Fahrerlaubnis zurückzubekommen. Kommt es zu einem Unfall, kann der Schutz der Autoversicherung erlöschen bzw. Leistungen verweigert oder sogar ein Teil der Kosten zurückgefordert werden. So sind Teil- und Vollkaskoversicherungen nicht zur Zahlung verpflichtet, während die Kfz-Haftpflicht zwar die Kosten für die Schäden Dritter übernimmt, den schuldigen Fahrer aber zur anteiligen Kostenübernahme verdonnern kann.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Deutschland regelt diesen Verstoß mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Fahren ohne Führerschein – eine Ordnungswidrigkeit
Wer seinen Führerschein vergisst, verliert oder dieser abgelaufen ist, verfügt dennoch über eine Fahrerlaubnis. Da dies im Falle einer Kontrolle jedoch nicht nachgewiesen werden kann, wird ein Bußgeld in Höhe von 10 € fällig. Bei einem Unfall springt die Autoversicherung im Rahmen des abgeschlossenen Tarifs ein, lediglich das Bußgeld muss in jedem Fall selbst gezahlt werden.
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