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Wenn die Krankenkasse nicht zahlt

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Wenn die Krankenkasse nicht zahlt

Eine kostenlose Patientenschulung auf selpers.com erklärt das richtige Vorgehen bei einer abgelehnten Kostenübernahme durch die Sozialversicherung – in Zusammenarbeit mit der Juristin Dr. Maria-Luise Plank.

Stefan H.* hat chronische Hepatitis C und einen schlechten Allgemeinzustand. Jederzeit muss er mit Infektionen rechnen. Ein Medikament könnte das Risiko deutlich senken oder Ansteckungen sogar ganz verhindern. Doch dieses Medikament ist der Sozialversicherung zu teuer. Laut Bescheid könne man eine Infektion schließlich auch mit Antibiotika behandeln, die sehr viel billiger seien. Stefan H. wollte das nicht hinnehmen. Er zog bis vor den obersten Gerichtshof und bekam schließlich recht: Es sei nicht mit seiner Würde als Patient zu vereinbaren, dass er das Risiko einer Infektion hinnehmen müsse. Die Sozialversicherung musste schließlich die Kosten übernehmen.

Leistungen werden häufig nicht beansprucht

© selpers.com / selpers - Kursangebot / Zum Vergrößern auf das Bild klickenEine Ablehnung von der Krankenkasse kommt hin und wieder vor und ist für die PatientInnen oft ein ziemlicher Rückschlag. Leider ist das Sozialversicherungsrecht für Laien nicht immer leicht verständlich. Dazu kommt, dass man als Betroffene/r durch die Krankheit zumeist genügend andere Probleme zu bewältigen hat. Deshalb wird häufig auf die Möglichkeit einer Anfechtung verzichtet. Die Folge: Medizinische Leistungen, die einem als PatientIn eigentlich zustehen würden, werden nicht in Anspruch genommen.

„Viele Patientinnen und Patienten haben das Gefühl, dass sie gegen die Krankenkasse nicht ankommen können. In Wirklichkeit können sie aber einiges tun, wenn eine Leistung abgelehnt wird. Was viele nicht wissen: Sämtliche Anträge, Beschwerden und Klagen in Sozialrechtssachen sind kostenlos, um Menschen die Möglichkeit zu geben ihren Leistungsanspruch auch ohne finanzielles Risiko überprüfen lassen zu können“, so Dr. med. Iris Herscovici, Expertin für barrierearme Patientenkommunikation und Gründerin von selpers.com.

Ein gewonnenes Verfahren hilft allen Betroffenen

© selpers.com / selpers - ausgezeichnete Kurse / Zum Vergrößern auf das Bild klickenBetroffene, die ihr Recht schließlich geltend machen und einen negativen Bescheid der Sozialversicherung anfechten, helfen damit auch allen anderen PatientInnen, die in Zukunft eine ähnliche Leistung benötigen. „Die Fälle zeigen, dass ein einzelner Patient durch seine Beschwerde und die Kraft sein Recht durchzusetzen auch für andere viel bewegen kann“, erklärt Rechstanwältin und Expertin für Medizin- und Pharmarecht Dr. Maria-Luise Plank.

Um solche PatientInnen zu unterstützen hat Dr. Plank in Zusammenarbeit mit selpers.com die Online-Patientenschulung „Vorgehen bei abgelehnter Kostenübernahme“ entwickelt. Darin erklärt sie Schritt für Schritt und anhand von Beispielen, was PatientInnen tun können, wenn die Krankenkasse ihre medizinische Behandlung nicht bezahlen will.

© selpers.com / selpers_Logo / Zum Vergrößern auf das Bild klickenDie Patientenschulung ist kostenlos und ohne Anmeldung unter https://selpers.com/kurs/vorgehen-bei-abgelehnter-kostenuebernahme/ abrufbar.
 
Wichtiges zum Thema:
  • PatientenanwältInnen bieten kostenlos Rat und Information bei einer Ablehnung durch die Krankenkasse.
  • Sämtliche Anträge, Beschwerden und Klagen in Sozialrechtssachen sind kostenlos.
  • Wichtig: Die Klage muss binnen 4 Wochen ab Bescheidzustellung oder Hinterlegung des Bescheides bei der Post eingebracht werden.
 
Dr. Maria-Luise Plank

© selpers.com / Dr. Maria-Luise Plank / Zum Vergrößern auf das Bild klickenspezialisierte sich schon direkt im Anschluss an ihr in Wien abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften mit ihrer Doktorarbeit zum Thema „Finanzierung der Krankenanstalten“ auf den Gesundheitsbereich. Seit 2009 betreibt sie gemeinsam mit einer Kollegin eine Rechtsanwaltskanzlei ebenfalls in Wien. Zu ihren beruflichen Schwerpunkten zählen besonders Medizin- und Pharmarecht.

*Name von der Redaktion geändert.

Ein 55PLUS-Gesundheitstipp.
 
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