Heute ist Sonntag, der 06.10.2024 | Mail Newsletter | Geschenk Gewinnspiel
Print

Versicherungsschutz bei Schiunfall

Sind Sie ausreichend versichert?
WhatsAppFacebookTwitterE-Mail

Versicherungsschutz bei Schiunfall

In Österreich stehen die Semesterferien vor der Tür - und viele Familien reisen mit Schi oder Snowboard zur weißen Pracht. Schivergnügen pur - wer denkt da schon an böse Stürze? Und in weiterer Folge an die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen?

Schiunfälle können unter Umständen zu einem teuren Spaß werden. Besonders dann, wenn eine aufwändige Rettungsaktion notwendig ist. Denn bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik sind Bergungskosten sowie die Kosten der Beförderung vom Berg ins Tal laut Gesetz keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher können die Krankenversicherungsträger auch nicht die Kosten übernehmen. So bezahlt die NÖGKK beispielsweise bei einer Knieverletzung oder einem Beinbruch nur den Krankentransport mit dem Rettungswagen in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus, nicht jedoch die Bergungs- und Beförderungskosten ins Tal mit Akja, Schi-Doo etc.

Besonders teuer kann es werden, wenn der verletzte Sportler mit dem Hubschrauber geborgen wird. Vor allem dann, wenn der Flugtransport medizinisch nicht begründet war (aber wegen des Geländes notwendig war) und der Transport zum Krankenhaus auch mit dem Rettungswagen möglich gewesen wäre. Dann muss nämlich der Verletzte die Kosten zur Gänze selbst tragen. Wäre hingegen wegen der Schwere der Verletzung (akute Lebensgefahr nicht ausgeschlossen) der Flugtransport auch bei einem Unfall im Tal notwendig gewesen, übernimmt die NÖGKK einen Teil der Kosten.

Grundsätzlich bezahlt die Krankenversicherung auch nicht die Kosten für den Heimtransport vom Urlaubsort zum Wohnort. Bei anderen eventuell entstehenden Aufwendungen, wie zum Beispiel ärztliche Hilfe, Krankenhausaufenthalt, Versorgung mit Heilbehelfen (z. B. Krücken usw.), ist eine Kostenübernahme der Kasse nur möglich, wenn es sich um Vertragseinrichtungen der Krankenversicherungsträger handelt. Bei Inanspruchnahme von Nicht-Vertragseinrichtungen leistet die Kasse eine Kostenerstattung in Höhe von 80 Prozent des jeweils in Betracht kommenden Vertragstarifes. Der Verletzte muss aber mitunter mit hohen Restkosten rechnen.

Daher ein Tipp: Damit ein Schiunfall nicht zu einem finanziellen Problem wird, ist zu empfehlen, auf privater Basis entsprechende Vorsorge zu treffen, beispielsweise über eine private Unfallversicherung, Kreditkarte,  Mitgliedschaft beim Alpenverein, bei den Naturfreunden, der Bergrettung etc. Wichtig ist auch, auf die e-card im Reisegepäck nicht zu vergessen!

Quelle: Niederösterreichische Gebietskrankenkasse


WhatsAppFacebookTwitterE-Mail
Redaktion | Impressum | Sitemap | Werbung im 55PLUS-magazin
© by 55PLUS Medien GmbH in Liqu., Wien / Stand Oktober 2024