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Die EU-Flug-Sicherheitsbestimmungen auf einen Blick

Jetzt beginnt die Urlaubszeit. Lesen Sie hier die EU-Sicherheitsbestimmungen für das Flug-Handgepäck.
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55PLUS EU-Sicherheitsbestimmungen / Zum Vergrößern auf das Bild klickenLaut der EU-Richtlinie gelten ab November 2006 folgende Handgepäcksbestimmungen für alle Ab- und Weiterflüge von einem EU-Flughafen sowie Island, Norwegen und Schweiz. Demnach dürfen Flüssigkeiten eingeschränkt im Handgepäck transportiert werden.

Flüge von/via EU sowie von Island, Norwegen und der Schweiz

Sie dürfen Flüssigkeiten, Gels und Sprays weiterhin in Packungen bis zu je 100ml im Handgepäck mitnehmen. Diese müssen Sie in einem transparenten, wiederverschliessbaren Plastikbeutel mit einem Füllvermögen von bis zu einem Liter verpacken. Pro Person ist ein Beutel erlaubt. Die Beschränkungen gelten auch für Lebensmittel (z.B.: Getränke, Weichkäse, Aufstriche,...).

Folgende Artikel sind davon ausgenommen und können zusätzlich zum Plastikbeutel mitgenommen werden:

  • Babynahrung (wenn Sie gemeinsam mit einem Baby oder Kleinkind reisen)
  • Spezial-Nahrung (z.B. für medizinische Zwecke)
  • Medikamente (für die gesamte Dauer der Reise inklusive Aufenthalt am Zielort)
Bitte beachten Sie, an den Sicherheitskontrollen sind folgende Artikel separat vorzuweisen:
  • der transparente Plastikbeutel mit den Artikel zu je max. 100ml
  • Laptops und elektronische Geräte (MP3-Spieler, Handys,...)
  • Jacken und Mäntel
  • Duty-Free-Einkäufe

Flüssigkeiten, Gels und Sprays aus EU-Airport-Shops oder aus unserem Boardverkauf müssen versiegelt sowie mit Abflugsort und Datum versehen werden. Versiegelte Einkaufstaschen dürfen erst nach Ankunft am Zielort geöffnet werden.
Flüssigkeiten, Gels und Sprays aus NON-EU-Airport-Shops oder NON-EU-Fluglinien und die den Vorgaben nicht entsprechen (zB Alkoholika), müssen an den Sicherheitskontrollstellen ausnahmslos entsorgt werden. Es gibt keine Check-In-Möglichkeit für Gepäck und Artikel die der Beschränkung unterliegen im Transitraum am Flughafen Wien.

Artikel und Beutel, die nicht den Vorgaben entsprechen, müssen bei den Sicherheitskontrollstellen entsorgt werden.

Falls Sie weitere Flüssigkeiten unbedingt benötigen und diese im Gepäck aufgeben möchten: verpacken Sie diese bitte stoss-, auslauf- und bruchsicher. Für Schäden im aufgegebenen Gepäck wird keine Haftung übernommen.


Bestimmungen für Flüge von USA/via USA
Sie dürfen Flüssigkeiten, Gels und Sprays weiterhin in Packungen bis zu je 100ml im Handgepäck mitnehmen. Diese müssen Sie in einem transparenten, wiederverschliessbaren Plastikbeutel mit einem Füllvermögen von bis zu einem Liter verpacken. Pro Person ist ein Beutel erlaubt.

Folgende Artikel sind davon ausgenommen und können zusätzlich zum Plastikbeutel mitgenommen werden:

  • Babynahrung (wenn Sie gemeinsam mit einem Baby oder Kleinkind reisen)
  • Spezial-Nahrung (z.B. für medizinische Zwecke)
  • Medikamente (für die gesamte Dauer der Reise inklusive Aufenthalt am Zielort)


Bitte beachten Sie, an den Sicherheitskontrollen sind folgende Artikel separat vorzuweisen:

  • der transparente Plastikbeutel mit den Artikel zu je max. 100ml
  • Laptops und elektronische Geräte (MP3-Player, Handys,...)
  • Jacken und Mäntel

Laut einer behördlichen Vorschrift sind Feuerzeuge im Handgepäck verboten und müssen bei der Sicherheitskontrollstelle entsorgt werden.
Artikel und Beutel, die nicht den Vorgaben entsprechen, müssen bei den Sicherheitskontrollstellen entsorgt werden.

Wenn Sie einen Weiterflug von einem US-Flughafen haben, dürfen Sie Flüssigkeiten, Gels und Sprays aus EU-Duty-Free-Shops oder aus dem Boardverkauf auf dem Weiterflug nicht im Handgepäck transportieren.

Sollten Sie von Wien aus weiterfliegen, beachten Sie auch bitte die Regeln für Duty-Free-Einkauf auf der Info-Seite für Flüge von/via EU, Island, Norwegen und Schweiz.

Weitere Informationen finden Sie unter www.austrian.com

Ein Tipp von Edith Spitzer.

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