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Frühpension

So kommen Sie als deutscher Beamter früher in den Ruhestand.
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Foto © pixabay / pasja

Frühpensionierung: So kommen Sie als Beamter früher in den Ruhestand

Ist es möglich, als Beamter vorzeitig in den Ruhestand zu gehen? Diese Frage beschäftigt wohl viele Angestellte im Staatsdienst! Infolge des Fachkräftemangels und der zunehmenden Arbeitslast wird die Beamtentätigkeit immer herausfordernder und auslaugender. Zahlreiche Beamte fühlen sich schon in jungen Jahren überfordert und fragen sich: "Möchte ich wirklich mein ganzes Leben lang im öffentlichen Dienst arbeiten?" Wenn auch Sie überlegen, früher in den Ruhestand zu gehen, sollten Sie die sogenannte Frühpensionierung in Betracht ziehen. Alles Wichtige, was Sie zu diesem Thema wissen müssen, können Sie hier nachlesen!

Können Sie als Beamter früher in Pension gehen?

Generell treten Beamte im Alter von 65 oder 67 Jahren in den Ruhestand. Eine vorgezogene Pensionierung ist gewöhnlich mit 63 Jahren möglich, wenn eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt ist. Allerdings sind hiermit Kürzungen des Ruhegehalts verbunden (3,6 % für jedes vorzeitig beendete Dienstjahr).

Sollten Beamte jedoch aufgrund physischer oder mentaler Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sein, ihre Pflichten zu erfüllen, ist eine vorzeitige Pensionierung möglich – selbst wenn sie noch keine 63 Jahre alt sind, sondern beispielsweise 55 Jahre alt oder jünger. Dies wird als sogenannte Frühpensionierung bezeichnet.

Was ist Frühpensionierung?

Frühpensionierung definiert das vorzeitige Ausscheiden eines Beamten in den Ruhestand vor dem gesetzlich festgelegten Rentenalter. Auslöser ist häufig eine Dienstunfähigkeit aufgrund von lang anhaltendem Stress im Arbeitsalltag, der zu psychischen oder neurologischen Krankheiten führen kann.

Wie ist die finanzielle Versorgung bei vorzeitiger Pensionierung geregelt?

Im Falle einer Berufsunfähigkeit und einer vorgezogenen Pensionierung erhalten Beamte eine Pension. Die Höhe dieses Ruhegehalts ist abhängig von der Anzahl der Dienstjahre und dem Status des Beamten. Generell fällt das Ruhegehalt umso höher aus, je länger der Beamte gearbeitet hat und je höher sein Einkommen war. Allerdings haben nur Beamte, die mindestens fünf Jahre im Dienst waren, Anrecht auf die Pension.

2021 betrug die durchschnittliche Pension für Beamte im mittleren und einfachen Dienst 2.318 Euro, während Beamte im höheren Dienst eine Pension von 3.339 Euro und Beamte im höchsten Dienstgrad sogar 4.973 Euro erhielten.

Dienstunfähigen Beamten auf Lebenszeit steht eine Mindestversorgung zu, sofern sie mindestens fünf Jahre im Dienst waren. Diese stellt das untere Limit des Ruhegehalts dar, welches Beamte im Falle von Dienstunfähigkeit erhalten. Aktuell liegt die Mindestversorgung bei 1.866 Euro. Sie wird immer dann ausgezahlt, wenn das normale Ruhegehalt unter der Mindestversorgung liegt.

Wann kann ein Beamter ohne Abschläge in Pension gehen?

Beamte können bei Dienstunfähigkeit nur ohne Abschläge in Pension treten, wenn sie aufgrund eines Arbeitsunfalls berufsunfähig wurden oder das 63. Lebensjahr und mindestens 40 Dienstjahre erreicht haben. Andernfalls beträgt der Abzug von den Rentenleistungen bis zu 10,8 %.

Wie gelange ich in Frühpension?

Für eine Frühpensionierung wegen Dienstunfähigkeit ist ein entsprechender Antrag nötig, der durch ein medizinisches oder therapeutisches Attest unterstützt wird. In der Regel wird die Behörde jedoch versuchen, Sie durch verschiedene Methoden wie Rehabilitation, Jobwechsel, Umschulungen oder Teilzeitbeschäftigung im Dienst zu behalten. Es ist also eher unwahrscheinlich, dass Ihr Antrag bewilligt wird.

Die Lösung: Professionelle Hilfe für Frühpension

Ein professionelles Coaching zur Frühpensionierung kann Ihnen dabei helfen, aus einem gesundheitsschädigenden Arbeitsumfeld herauszukommen und dabei finanziell abgesichert zu sein. Das Team von Fruehpension.net bietet Ihnen beispielsweise eine intensive, individuell auf Sie abgestimmte Beratung und Vorbereitung an. Das Ziel ist es, Ihnen eine möglichst lange Krankheitsdauer zu ermöglichen, während Sie weiterhin Ihr volles Gehalt erhalten. Sie werden bei Arztterminen, Krankenhausaufenthalten und Behördengängen unterstützt, sodass Ihr Arbeitgeber und nicht Sie den Amtsarzt für eine Untersuchung zur Berufsunfähigkeit hinzuzieht. Dadurch wird der Zeitraum, in dem Sie Ihr reguläres Gehalt erhalten, ausgedehnt, sodass Sie nicht auf das geringere Ruhegehalt angewiesen sind. Auf diese Weise können Sie in absehbarer Zeit wieder ein unbeschwertes und gesundes Leben führen!
 
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