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Krankenstand im Urlaub

Was Urlauber beachten müssen, wenn man im Ausland krank wird.
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Krankenstand im Urlaub

Endlich Urlaub - und oft passiert es gerade dann: Man wird krank. Stellt sich die Frage: Kann man auch im Urlaub im Kankenstand sein? Und was ist zu beachten?

Tatsächlich kann man auch im Urlaub "arbeitsunfähig" gemeldet werden. Wichtig: die Krankmeldung durch einen Arzt muss umgehend - also am Urlaubsort - durchgeführt werden. Sie kann nicht als "Ferndiagnose" oder nachträglich durch den Hausarzt erfolgen. Ebenfalls genauso wie bei einem Krankenstand zu Hause muss vom Erkrankten unverzüglich der Dienstgeber informiert werden.

Bei Urlaub im EU-/EWR-Raum bzw. in Ländern, mit denen ein zwischenstaatliches Abkommen in der Krankenversicherung besteht (Bosnien/Herzegowina, Kroatien, Türkei, Serbien/Montenegro, Mazedonien) gilt die e-card bzw. der Urlaubskrankenschein beim Arztbesuch. Der im Ausland zuständige Krankenversicherungsträger verständigt dann die Krankenkasse über den bestehenden Krankenstand. Anders bei Ländern, bei denen kein zwischenstaatliches Abkommen besteht (z. B. USA): Hier stellt der Arzt eine Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit aus, die

- Name und Geburtsdatum,
- Beginn und Ende des Krankenstandes,
- Diagnose

enthalten muss. Diese Bestätigung wird vom Versicherten der Krankenkasse vorgelegt (per Post, Fax oder persönlich im nächsten Service-Center). Der ärztliche Dienst der Krankenkasse entscheidet über die Anerkennung des Krankenstandes. Gleiches Vorgehen gilt, wenn der in Vertragsstaaten behandelnde Arzt die Anerkennung der e-card oder des Urlaubsbetreuungsscheines verweigert (was in Einzelfällen vorkommt).

Einfach funktioniert die Krankmeldung bei einem Urlaub in Österreich: Hier gelten die gleichen Bestimmung wie bei der Krankmeldung durch den Arzt zu Hause.

Quelle: Krankenkasse in Österreich


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