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Wissenswertes für den Urlaub
Auch dieses Jahr fahren in den Sommermonaten wieder viele Österreicher in den wohlverdienten Urlaub. Für ein bis zwei Wochen den Alltag, Stress und seine Probleme hinter sich lassen.
Im Hinterkopf behalten sollte man jedoch, dass man mit dem Aufenthalt in einem fremden Land nicht nur den Gültigkeitsraum seiner eigenen Rechtsordnung verlässt, sondern in ein System, zum Teil unbekannter neuer Rechtsnormen eintritt, was nicht selten auch zu Problemen führen kann. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht; dieser Grundsatz gilt nicht nur in Österreich!
Was jedoch immer wieder zu Verwunderung und Unverständnis in unseren Breiten führt, sind Fälle, in denen Touristen festgenommen werden, weil sie gefundene alte Münzen oder behauene Steine als Erinnerungen an einen schönen Urlaub mit nach Hause nehmen möchten. Was viele Urlauber jedoch nicht wissen ist, dass in der Türkei und in Griechenland das Ausführen archäologischer Fundstücke mit langjährigen Freiheitsstrafen bedroht ist. – Als Souvenirs empfehlen sich in solchen Fällen eher Muscheln!
Gerichtsanhängige Verkehrsdelikte die in anderen EU-Ländern begangen werden, können ab 1. Juli grenzübergreifend in Österreich eingetrieben werden. Dazu zählen unter anderem Unfälle mit Personenschäden, Fahrerflucht, Fahren unter Alkoholeinfluss, etc. Beim Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, also Verwaltungsdelikten, ist dies ab dem Herbst möglich. Voraussetzung für die grenzübergreifende Vollstreckung von Verwaltungsdelikten ist die Umsetzung der EU-Richtlinie.
Strafen können auch noch nach Jahren eingefordert werden. In Italien verjähren Verkehrsdelikte erst nach 5 Jahren. Auch in der Schweiz ist Vorsicht geboten. Verhängte Geldbußen für das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, werden in der Schweiz nach zweimaliger erfolgloser Aufforderung zur Bezahlung in Haftstrafen umgewandelt!
Ein Tipp des 55PLUS-Rechtsexperten RA Dr. Wolfgang Punz.
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