Die Teilnahme an Online-Gewinnspielen und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen. Online-Gewinnspiele sind solche, bei denen eine Teilnahme ausschließlich online erfolgen kann.
§ 1 Gewinnspiel Die Gewinnspiele werden vom 55PLUS-magazin / 55PLUS Medien GmbH in Liqu. (in Folge 55PLUS) in Kooperation mit verschiedenen Partnern (Kooperationspartner), die grundsätzlich die Preise für die Gewinnspiele zur Verfügung stellen (Preissponsor), durchgeführt. 55PLUS vertritt die Kooperationspartner während der Durchführung des Gewinnspiels und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. 55PLUS wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, sie ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises.
§ 2 Teilnahme 1. Teilnahmeberechtigt sind alle User des 55PLUS-magazins, die das jeweilige Online Formular vollständig ausgefüllt absenden.
2. Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie das Anmeldeformular ausgefüllt online an 55PLUS abschickt und den erhaltenen Aktivierungslink zur Verifizierung mit Klick bestätigt. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit, insbesondere seiner E-Mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich. Der Eingang der Gewinnspielantworten und des Anmeldeformulars hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der E-Mail bei 55PLUS.
3. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3 (4) erfolgen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel 1. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der 55PLUS Medien GmbH und Minderjährige (unter 18 Jahren) sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich 55PLUS das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
3. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
4. Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
§ 4 Durchführung und Abwicklung 1. Die Gewinner werden nach der Ermittlung innerhalb von 14 Tagen von 55PLUS schriftlich benachrichtigt und werden auf der Website www.55plus-magazin.net und/oder der Website der jeweiligen Kooperationspartner namentlich veröffentlicht. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. 55PLUS ist berechtigt, die Daten des Gewinners an den Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.
Falls 55PLUS nur die E-Mail-Adresse des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt.
Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Für Reisepreise können andere, eventuell auch kürzere oder längere Fristen, gesetzt werden.
2. Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen bestehen.
3. Die Sachpreise (mit Ausnahme von Reisen) werden vom Preissponsor oder einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet.
Die Lieferung erfolgt frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle sowie Steuern hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Preissponsors.
Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition / Paketdienst erfolgt, wird sich die Spedition / Paketdienst mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel Montags bis Freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner hat zusätzlich eine Ersatzadresse in seiner unmittelbaren Umgebung anzugeben, an welche der Gewinn bei seiner Abwesenheit geliefert werden kann. Trifft die Spedition / Paketdienst weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Ersatzadresse jemanden an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.
4. Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Preissponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn.
Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters.
Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) oder zum Reiseziel erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche Kosten, die während der Reise und des Aufenthalts entstehen (Minibar, Telefon, Internet etc.).
Der Wert der Reise im Auslobungstext bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist ausgeschlossen.
5. Gutscheingewinne erhält der Gewinner an die von ihm angegebene Postadresse zugeschickt. Bei Gutscheingewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Preissponsor bzw. einem von diesem beauftragten Abwickler. 55PLUS übernimmt keinerlei Kosten, die im Rahmen der Abwicklung des Gewinns entstehen.
6. Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist.
7. Bei Kartengewinnen, die nach der Verlosung und Verständigung des Gewinners per E-Mail vom Sponsor an den Kassen unter dem Namen des Gewinners hinterlegt werden, bestehen seitens des Gewinners keine Regressansprüche an 55PLUS, falls der Sponsor aus welchen Gründen auch immer die Hinterlegung der Karten unterlässt.
8. Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
9. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
10. Für eine eventuelle Versteuerung des Gewinns im Land des Gewinners haftet 55PLUS nicht.
§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels 55PLUS behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht 55PLUS insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann 55PLUS von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 6 Datenschutz 55PLUS verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (DSG 2000) zu beachten.
§ 7 Haftung 1. Die Haftung von 55PLUS wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. 55PLUS wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
2. Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den vom Kooperationspartner gestifteten Gewinnen haftet 55PLUS nicht.
3. 55PLUS haftet nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
4. Bei Reisegewinnen haftet 55PLUS nicht für die Folgen einer Änderung des Reiseangebots oder der Absage des Reiseangebots durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reiseswertes in bar ist ausgeschlossen.
§ 8 Schlussbestimmungen 1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
3. 55PLUS behält sich vor, jederzeit ohne Vorankündigung die Teilnahmebedingungen abzuändern.