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Schutz vor Fahrraddiebstahl

Welche Präventionsmaßnahmen Besitzer ergreifen können - Tipps der ERGO Versicherung.
eBikes - Foto © Edith Spitzer, Wien | www.55PLUS-magazin.net

Schutz vor Fahrraddiebstahl

Jahr für Jahr gibt es Hunderttausende Fahrraddiebstähle. Für Geschädigte ist das ein großes Ärgernis, hinzu kommen die oft beträchtlichen Kosten. Wie Fahrradbesitzer ihren Drahtesel oder ihr E-Bike gegen Diebe schützen, was zu tun ist, wenn das eigene Fahrrad verschwunden ist, und welche Versicherung bei Diebstahl leistet, weiß Janna Poll, Versicherungsexpertin von ERGO.


Ohne Schloss kein Schutz

Die wichtigste Maßnahme, um Fahrraddiebstahl vorzubeugen, ist ein hochwertiges Schloss. Die größte Schutzwirkung bieten Ketten-, Falt- und Bügelschlösser. „Günstige Schlösser können geübte Kriminelle mit passendem Werkzeug in Sekundenschnelle knacken“, warnt Janna Poll, Versicherungsexpertin von ERGO. „Zweiradbesitzer sollten nicht an der falschen Stelle sparen und in ein Schloss investieren, das etwa zehn Prozent vom Anschaffungspreis des Fahrrads kostet.“ Es gibt inzwischen auch smarte Schlösser, die sich nur per Smartphone-App öffnen lassen. Das fehlende Schlüsselloch nimmt Tätern die Möglichkeit, den Schließmechanismus mit einem Spezialwerkzeug zu knacken. Einen anderen Weg gehen Alarmschlösser: Sie geben einen lauten Warnton ab, wenn jemand versucht, sie unsachgemäß aufzubrechen.

Gerade bei besonders teuren Fahrrädern oder E-Bikes empfiehlt Poll ein zusätzliches Schloss einer anderen Bauart. „Denn Fahrraddiebe spezialisieren sich häufig auf einen Schlosstyp“, so die Expertin.


Anschließen statt nur abschließen

Viele Zweiradfahrer sichern ihr Gefährt zwar mit einem stabilen Schloss, schließen es aber nicht an einen Fahrradständer, Laternenmasten oder einen anderen befestigten Gegenstand an. „Diebe haben dann leichtes Spiel und können das Fahrrad mitsamt Schloss wegtragen oder in einen Transporter laden“, so Poll. „Auch leicht zu entfernende Teile wie das Vorderrad oder Gepäckträgertaschen sollten stets gesichert sein.“ Die Expertin rät, das Rad darüber hinaus nur an belebten Plätzen zu parken und den Abstellort regelmäßig zu wechseln. „Wer sein Fahrrad jeden Tag zur selben Zeit für mehrere Stunden an derselben Stelle anschließt, etwa am S-Bahnhof, liefert Kriminellen ungewollt wertvolle Hinweise auf eine günstige Gelegenheit“, warnt Poll.

Fahrrad- und E-Bike-Besitzer sollten sich zudem einen sogenannten Fahrradpass zulegen, der beispielsweise bei der Polizei oder bei Versicherungen kostenlos erhältlich ist und ein Foto, die Rahmennummer und weitere Merkmale des Rads enthält. „Der Fahrradpass schützt zwar nicht gegen Diebstahl, kann der Polizei aber dabei helfen, das Diebesgut wiederzufinden und dem rechtmäßigen Besitzer zuzuordnen“, so die ERGO Expertin. „Gleiches gilt auch für im Rahmen versteckte GPS-Tracker.“


Was im Fall eines Diebstahls zu tun ist

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Fahrraddiebstahl, heißt es: innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei Anzeige erstatten. Das geht vielerorts online. „Je mehr Informationen Betroffene zum Fahrrad und zur Tat selbst angeben können, desto größer die Chancen, dass die Polizei das Gefährt findet“, weiß Poll.

Anschließend gilt es, die Versicherung zu informieren. Die meisten Anbieter leisten, wenn das Fahrrad drei Wochen verschwunden ist. „Es kann auch sinnvoll sein, sich beim örtlichen Fundbüro zu vergewissern, dass das Fahrrad nicht wieder aufgetaucht ist. Diebstahlsopfer können das gestohlene Zweirad auch auf speziellen Online-Plattformen eintragen“, so ein weiterer Rat der Versicherungsexpertin. „Die Erfolgsaussichten sind hierbei jedoch gering. Es lohnt sich daher, Vorbeugungsmaßnahmen zu treffen und es den Dieben so schwer wie möglich zu machen.“


Welche Versicherung leistet bei Fahrraddiebstahl?

Was viele nicht wissen: Fahrräder sind in der Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl versichert. „Ein solcher liegt vor, wenn Kriminelle in einen verschlossenen Raum einbrechen und das Fahrrad entwenden“, erklärt Poll. Gegen Diebstahl im Freien oder aus nicht abgeschlossenen Gemeinschaftsräumen sichert ein Zusatzbaustein in der Hausratversicherung ab. Anbieter stellen dann häufig spezielle Anforderungen an die Sicherung des Fahrrades, die es zu beachten gilt. In manchen Verträgen gibt es zudem eine sogenannte Nachtklausel. Dann ist ein Diebstahl nur zwischen 6:00 und 22:00 Uhr abgedeckt. Die Hausratversicherung erstattet den Neuwert des Fahrrads, also die Summe, die ein gleichwertiges Modell kostet. „Voraussetzung ist allerdings, dass die Versicherungssumme hoch genug ist. Gerade bei teuren E-Bikes kann es schnell zu einer Unterversicherung kommen“, so die ERGO Expertin. Sie empfiehlt, beim Versicherer nachzufragen und die Versicherungssumme gegebenenfalls anzupassen.

Auch eine eigenständige Fahrradversicherung kann sich übrigens lohnen: Sie leistet nicht nur bei Diebstahl, sondern übernimmt beispielsweise auch Reparaturkosten nach einem Unfall – ähnlich wie eine Kfz-Vollkaskoversicherung.

Quelle: ERGO Group AG - www.ergo.de

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