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Schneeräumpflicht für Autofahrer

Ein Tipp des Rechtsexperten des 55PLUS-magazins RA Dr. Wolfgang Punz.
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Wer kennt diese Situation nicht:
Meistens geht man schon verspätet in der Früh aus dem Haus weg und dann findet man noch das Auto völlig zugeschneit vor dem Haus! Viele Autofahrer befreien ihre Autos meist nicht sehr gewissenhaft oder gar nicht  von der Schneedecke und haben dabei aber keine Ahnung was das für schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen kann.

Denn was viele nicht wissen ist, dass ein Autolenker wegen eines zugeschneiten Dachs zu Strafzahlungen verpflichtet werden kann.

Autofahrer sind von Gesetzeswegen verpflichtet, vor Fahrtantritt ihr Auto komplett von Eis und Schnee zu befreien. Sollte es zu einem Unfall kommen, sind zwar die Kosten für Schadenersatzansprüche von geschädigten Dritten durch die Haftpflichtversicherung gedeckt, doch können den Autolenkern auch (verwaltungs-) strafrechtliche Konsequenzen drohen. Dabei können Verwaltungsstrafen bis zu Euro 726 verhängt werden.

Jedem PKW- und LKW-Lenker wird daher dringend geraten, das zugeschneite Fahrzeug vor Fahrantritt vollständig zu räumen. Eine Schnee- oder Eisdecke auf dem Fahrzeug kann zum Geschoß werden. Die Windschutzscheibe eines nachfolgenden Autos kann durch herabfallenden Schnee getroffen und dadurch ein schwerer Unfall verursacht werden.

Auch die eigene Fahrsicherheit kann beeinträchtigt werden. Durch abruptes Bremsen kann die Schneedecke vom Dach nach vorne rutschen und so die eigene Sicht behindern.

Ein Tipp des 55PLUS-Rechtsexperten RA Dr. Wolfgang Punz.


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© by 55PLUS Medien GmbH in Liqu., Wien / Stand März 2024