Heute ist Mittwoch, der 12.02.2025 |
Newsletter |
Gewinnspiel



Reisetipps - Teil 3: Fluggastrecht, Gepäckversicherung
Fluggastrechte: Kurz und bündig
Rund 250.000 Luftfahrtpassagiere sitzen alljährlich auf Europas Flughäfen fest, weil Flüge Verspätungen haben, überbucht sind oder ohne Vorankündigung gestrichen werden. Die 2005 in Kraft getretene EU-Fluggastrechteverordnung hat die Rechte von Flugreisenden bei Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung deutlich verbessert. Allerdings zeigt der Fluggastrechte-Report 2006 des Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren, dass die Einhaltung der Fluggastrechte nach wie vor nicht selbstverständlich ist und viele Luftfahrtunternehmen diese nach wie vor ignorieren.
Die Verordnung gilt, wenn man mit einer Linien- oder Chartermaschine von einem Flughafen innerhalb der EU starten oder mit einer EU-Fluggesellschaft von einem Airport außerhalb der EU zu einem Ziel innerhalb der EU fliegen will. Neben dem Recht auf alternative Beförderung zum Reiseziel oder Rückerstattung der Ticketkosten stehen den Passagieren bei einer Verzögerung Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Telefonate und, wenn nötig, auch Hotelübernachtungen zu. In bestimmten Fällen besteht zusätzlich ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, die je nach Entfernung des Fluges zwischen 250 und 600 Euro beträgt.
Wird ein Flug kurzfristig gestrichen, haben Konsumenten - ausgenommen bei "außergewöhnlichen Umständen" - Anspruch auf dieselbe entfernungsabhängige Ausgleichszahlung wie bei ungerechtfertigter Nichtbeförderung. "Welche Ereignisse als ‚außergewöhnliche Umstände‘ gelten, ist allerdings nicht per Gesetz definiert und muss im Einzelfall geklärt werden", betont Kolba.
Hilfe bei Gepäcksproblemen
Das Montrealer Übereinkommen regelt, bis zu welchen Beträgen Fluglinien bei Verspätung, Verlust oder Beschädigung von Gepäckstücken haften und welche Fristen Passagiere einhalten müssen, um Forderungen geltend machen zu können. Wer also vergeblich am Förderband wartet, muss gleich am Flughafen eine Schadensmeldung ausfüllen. Bis das Gepäck eintrifft, haben Fluggäste das Recht, sich vor Ort die notwendigsten Dinge zu besorgen und später der Fluggesellschaft in Rechnung zu stellen. Wird ein Gepäckstück als verloren eingestuft - dies geschieht erst nach 21 Tagen - können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Höchstbetragsgrenze wird in einer künstlichen Währungseinheit, den Sonderziehungsrechten (SZR) angegeben. Eine Fluglinie muss bei Gepäckschäden oder -verlust im Normalfall nur bis zu 1.000 SZR ersetzen, was etwa 1.100 Euro entspricht.
Quelle: Verein für Konsumenteninformation, Österreich
Lesen Sie auch:
- Reisetipps - Teil 1: Pauschal- und Individualreisen, Prospektwahrheit
- Reisetipps - Teil 2: Onlinebuchung, Versicherung
- Reisetipps - Teil 4: Frankfurter Liste
zurück
![]() |
![]() |
![]() |
Kommentare | ||
Kommentar schreiben |
GDV: Zahl der Fahrraddiebstahl-Versicherungen nimmt zu










Fahrraddiebstähle nehmen zu - immer mehr lassen sich versichern.
Unwetterwarnung
Tipps bei Unwetterwarnung und möglicher Evakuierung.
Sicher durch den Winter
Tipps für Hausbesitzer und Mieter.
Versicherungsschutz bei Schiunfall
Sind Sie ausreichend versichert?
Haftpflichtversicherungen: Schäden durch Kinder oft nicht gedeckt
Deliktsunfähigkeit der Kinder beachten.
Rechtsschutzversicherungen
Kaum Schutz für Anleger - nur wenige sind "gut".
Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen: Fast jede zweite bietet „sehr guten“ Schutz
82 Angebote im Test.
Haftungsrisiko auf Gehsteigen
Achtung bei Schnee und Eis auf den Gehsteigen.
Deutschland: Basistarif privater Krankenversicherungen
Nur für wenige sinnvoll.
Versicherungslücke bei abgemeldetem Fahrzeug
Benzinklausel - Deckungslücke.
» Alle Einträge der Kategorie Versicherungen »