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Reisetipps - Teil 2: Onlinebuchung, Versicherung
Tücken der Onlinebuchung
Wer seinen Urlaub online bucht, sollte herausfinden, wer sein Vertragspartner ist. Der erste Anschein kann nämlich trügen: Viele Reiseportale im Internet sind wie das Reisebüro lediglich Vermittler, die nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistung haften. Der Vertrag wird also nicht mit dem Betreiber des Reiseportals geschlossen, sondern mit einem dahinter stehenden Reiseveranstalter oder direkt mit einem Leistungserbringer (zB Hotelinhaber oder Fluggesellschaft). Außerdem gilt für alle Arten von Online-Buchungen von Freizeitleistungen: Ein einziger Mausklick verwandelt ein virtuelles Angebot in einen reellen Vertrag, von dem es keine Rücktrittsmöglichkeiten nach dem Konsumentenschutzgesetz mehr gibt. Stornierungen sind in der Regel kostspielig.
Georg Mentschl, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums, rät:
"Wer sich zur Buchung entschließt, sollte zum einen die persönlichen Daten genau kontrollieren. Zum anderen sollte neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch jeder einzelne Buchungsschritt abgespeichert oder ausgedruckt werden."
Gut versichert auf Reisen
Vom nicht auffindbaren Koffer bis zur Verletzung nach einem Auto- oder Sportunfall - leider schlägt das Urlaubsglück manchmal ins Pech um. Reiseversicherungen können immerhin die finanziellen Folgen derartiger Zwischenfälle lindern. Idealerweise lässt man sich die Leistungen, zugeschnitten auf die eigenen Bedürfnisse, individuell zusammenstellen. Reisebüros bieten aber oft Gesamtpakete als Zahlscheinpolizzen an und neuerdings kann mancher Versicherungsvertrag sogar per SMS abgeschlossen werden. Risiken dieser beiden Schnellversionen: Meist ist den Kunden bei Vertragsabschluss nicht klar, wogegen und wie hoch sie sich damit versichern. Zudem werden bereits bestehende Verträge oft nicht nach Doppel- oder Mehrfachversicherungen durchforstet. Und häufig gibt es bereits über eine Kreditkarte, die Mitgliedschaft in einem Autofahrerclub, eine private Krankenversicherung oder die Haushaltsversicherung einen teilweisen Schutz.
Quelle: Verein für Konsumenteninformation, Österreich
Lesen Sie auch:
- Reisetipps - Teil 1: Pauschal- und Individualreisen, Prospektwahrheit
- Reisetipps - Teil 3: Fluggastrecht, Fluggepäck
- Reisetipps - Teil 4: Frankfurter Liste
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