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Reise-Information zur Sommersaison
Viele Reisende bringen aus der Türkei und anderen Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft frische Weinblätter für die Zubereitung von mediterranen Spezialitäten mit. Jedoch unterliegen Weinblätter einem Einfuhrverbot und werden daher bei der Einreise vom Zoll beschlagnahmt und in weiterer Folge vernichtet.
Der Grund für diese strenge Maßnahme liegt in der Einschleppungsgefahr von gefährlichen Schadorganismen, z. B. Viren, Pilzen oder tierischen Schädlingen, welche die heimischen Rebanlagen befallen und dadurch schwere wirtschaftliche Schäden verursachen können. Ein Beispiel für einen derartigen Schädling ist die Reblaus, die im 19. Jahrhundert aus Amerika eingeschleppt wurde und in ganz Europa zu katastrophalen Verlusten führte.
Amtlicher Pflanzenschutzdienst gibt Auskunft
Aber nicht nur Weinblätter, sondern auch einige andere Pflanzen und pflanzliche Produkte dürfen nicht in die Europäische Gemeinschaft eingeführt werden. So unterliegen beispielsweise Citrus-Pflanzen, viele Nadelgehölze, aber auch Erde einem Einfuhrverbot.
Darüber hinaus dürfen lebende Pflanzen nur mit Vorlage bestimmter Einfuhrdokumente (Pflanzengesundheitszeugnis des Herkunftslandes) mitgebracht werden.
Um Unannehmlichkeiten bei der Einreise zu vermeiden, informieren Sie sich bitte daher noch vor Antritt einer internationalen Reise über die gesetzlichen Bestimmungen. Auskünfte erteilt der Amtliche Österreichische Pflanzenschutzdienst an der AGES unter der Telefonnummer (direkt aus ganz Österreich ohne weitere Vorwahl) 050 555-33301 oder 050 555-33302 bzw. unter www.ages.at.
Quelle: AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
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