Viele Reisende bringen aus der Türkei und anderen Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft frische Weinblätter für die Zubereitung von mediterranen Spezialitäten mit. Jedoch unterliegen Weinblätter einem Einfuhrverbot und werden daher bei der Einreise vom Zoll beschlagnahmt und in weiterer Folge vernichtet.
Amtlicher Pflanzenschutzdienst gibt Auskunft
Aber nicht nur Weinblätter, sondern auch einige andere Pflanzen und pflanzliche Produkte dürfen nicht in die Europäische Gemeinschaft eingeführt werden. So unterliegen beispielsweise Citrus-Pflanzen, viele Nadelgehölze, aber auch Erde einem Einfuhrverbot.
Um Unannehmlichkeiten bei der Einreise zu vermeiden, informieren Sie sich bitte daher noch vor Antritt einer internationalen Reise über die gesetzlichen Bestimmungen. Auskünfte erteilt der Amtliche Österreichische Pflanzenschutzdienst an der AGES unter der Telefonnummer (direkt aus ganz Österreich ohne weitere Vorwahl) 050 555-33301 oder 050 555-33302 bzw. unter www.ages.at.
Quelle: AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH


Newsletter
Gewinnspiel

Was meinen Sie zu diesem Artikel?