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ÖAMTC: Das kosten Verkehrssünden in Europa

Europaweit großes Spektrum an länderspezifischen Verkehrsstrafen.
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Europaweit großes Spektrum an länderspezifischen Verkehrsstrafen

Die Urlaubssaison rückt langsam näher. Wer vorhat, eine Auto-Reise ins Ausland zu unternehmen, sollte sich bereits vorab über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen informieren. Aber nicht nur die Gesetze, auch die Strafen für Verstöße können sich deutlich von der Situation in Österreich unterscheiden. Generell streng bestraft werden Fahrten unter Alkoholeinfluss. Am drastischsten geht Italien gegen Alkohol-Sünder vor: Hat der Fahrer eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,5 Promille, kann das Fahrzeug beschlagnahmt und enteignet werden. In Schweden reichen hingegen 1,0 Promille, damit eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat verhängt werden kann. In Spanien drohen ab 1,2 Promille drei Monate Gefängnis.
 
Mittlerweile ist überall in Europa das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung verboten. Auch Schweden, wo es bisher kein ausdrückliches Verbot gegeben hat, hat nachgezogen und bestraft dieses Vergehen mit 170 Euro. Aber auch abseits von Alkohol- und Handy-Delikten kann die Urlaubskasse durch Unkenntnis der Verkehrsbestimmungen stark belastet werden:
 
Skandinavien: Europäische Spitzenreiter bei der Höhe der Strafen sind die skandinavischen Länder. Beispielsweise wird in Norwegen zu schnelles Fahren ab 430 Euro geahndet, für Rotlicht- und Überholverstöße können sogar 630 Euro fällig werden. In Finnland orientiert sich der Strafrahmen häufig am Einkommen – wer mehr verdient, zahlt auch mehr.
 
Schweiz: Generell werden in der Schweiz für Verkehrsverstöße empfindlich hohe Geldstrafen verhängt. Wer zu schnell fährt, riskiert beispielsweise neben einer Enteignung des Fahrzeuges auch eine Freiheitsstrafe. Als "Raser" gilt bei den Eidgenossen, wer innerorts über 50 km/h, außerorts 60 km/h und auf Autobahnen 80 km/h zu schnell unterwegs ist. Wer erwischt wird, kann mit mindestens einem Jahr Gefängnis und Einziehung sowie Verwertung des Kfz rechnen.
 
Italien: Bei unseren südlichen Nachbarn erwarten Verkehrssünder besonders ungewöhnliche Strafen. Beispielsweise kosten von 22 bis 7 Uhr u. a. Geschwindigkeitsübertretungen und das Übersehen einer roten Ampel um ein Drittel mehr als tagsüber. Das heißt aber nicht, dass man bei Tageslicht günstig davon kommt: Bei einer Geschwindigkeitsübertretung um 20 km/h drohen bereits mindestens 170 Euro. Mindestens 160 Euro werden fällig, wenn man am Steuer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert.
 
Spanien: Eines der beliebtesten Urlaubsziele der Österreicher geht besonders rigoros gegen Falschparker vor. Bis zu 200 Euro sind für dieses Vergehen zu zahlen. Wer den Gurt nicht anlegt, muss auch tief in die Tasche greifen: Der Strafrahmen dafür beginnt bei 200 Euro.
 
Auch Strafen aus dem Ausland können vollstreckt werden

Seit 2010 können offene Strafen aus dem EU-Ausland auch in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Ignoriert werden sollten ausländische Strafzettel also auf keinen Fall. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich. Wer einen ausländischen Strafzettel erhält, kann sich zur Klärung der Zahlungsverpflichtung an die ÖAMTC-Rechtsberatung wenden.
 
Detaillierte Infos zu den Verkehrsbestimmungen verschiedener Reiseländer sind in der ÖAMTC Länder-Info unter www.oeamtc.at/laenderinfo verfügbar.

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