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Brandgefährliche Weihnachtszeit

Bei Kerzen besteht immer Brandgefahr.
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Mit dem ersten Adventsonntag werden in vielen österreichischen Haushalten wieder Kerzen auf Adventkränzen und später auch auf Christbäumen erstrahlen. Damit steigt das Risiko für Brände.

Weihnachtskerzen

Zahlen aus der Freizeitunfallstatistik 2007 des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) zeigen deutlich, dass Brandschäden im privaten Bereich durch offenes Licht und Feuer in den Monaten Dezember und Jänner sprunghaft in die Höhe schnellen: Während es von Februar bis Oktober pro Monat durchschnittlich etwa 30 durch offenes Licht und Feuer verursachte Brände in Österreichs Haushalten gibt, vervierfachen sich derartige Schadensfälle im Dezember; im Jänner kommen sogar acht Mal mehr Brandschäden vor. Bereits im November ist ein Anstieg an Bränden im Privatbereich bemerkbar. Adventkränze und Christbäume sind in dieser Zeit sehr häufig Ursache solcher Brände.

Mit dem Anzünden der ersten Kerze am Adventkranz beginnt das Risiko für Brände in den eigenen vier Wänden zu steigen. Je länger sich die Adventkränze dann in beheizten Räumen befinden, desto trockener und leichter entzündbar werden sie. Für den Christbaum gilt das genauso.

Tipps zur Brandverhütung

Als wichtigster Grundsatz gilt: Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen!

  • Kinder und Haustiere nie alleine mit brennenden Kerzen im Raum lassen.
  • Ausreichend Abstand von brennbaren Gegenständen wie Vorhängen und Tapeten halten.
  • Christbäume und Adventkränze kipp- und standsicher aufstellen.
  • Christbäume vor dem Schmücken in kühlen Räumen und/oder mit dem Stamm in einem Kübel Wasser lagern.
  • Christbaumständer mit Wasser verwenden, das verhindert das rasche Austrocknen der Bäume.
  • Für den Fall eines Brandes ist folgendes zu beachten:
  • Fenster und Türen schließen
  • Feuerwehr verständigen (Notruf 122);
  • Feuerlöscher und andere Löschmittel (Löschdecke,...) griffbereit halten
  • Achtung: Pulverlöscher eignen sich nicht für Brände in geschlossenen Räumen!
Im Fall der Fälle: Was ist versichert?

Bei Haushaltversicherungen ist zu beachten, dass ein grob fahrlässiger Umgang, wenn man etwa brennende Kerzen längere Zeit unbeaufsichtigt lässt, zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Kommt es zu einem Versicherungsfall, so ersetzt eine Haushaltversicherung Schäden, die durch Feuer oder Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen. Daneben werden auch Aufräum-, Reinigungs- und Löschkosten ersetzt. Will man sich vor Schäden schützen, die etwa Rauch oder Löschwasser an einer fremden Wohnung verursachen, braucht man eine Haftpflichtversicherung. Auch das Zündeln von Kindern ist in der Regel durch eine Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Brandschäden an Gebäuden oder Gebäudebestandteilen ersetzt eine Eigenheim- oder Gebäudeversicherung.

Österreichischer Bundesfeuerwehrverband:
www.bundesfeuerwehrverband.at


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