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Anwalt-Witz: Rechnung

Falsch interpretiert, oder ...
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Der Rechtsanwalt: "Haben Sie Ihrem Schuldner denn die schon längst fällige Rechnung vorgelegt?"
Klient: "Aber natürlich!"
"Und wie hat er darauf reagiert?"
"Er hat getobt und gemeint, ich soll mich zum Teufel scheren."
"Und was haben Sie dann unternommern?"

"Ich bin sofort zu Ihnen gekommen."


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