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Abgelaufene Pickerl kann im Ausland Probleme bereiten


Besonders an der Grenze zu Ungarn gibt es immer wieder Probleme, wenn Österreicher mit einem abgelaufenen Pickerl einreisen wollen. Dabei ist für die Begutachtung eines in Österreich zugelassenen Fahrzeugs aufgrund internationaler kraftfahrrechtlicher Vereinbarungen einzig und allein der Staat Österreich zuständig. Umso ärgerlicher ist es, dass gegen Österreicher immer wieder Geldstrafen verhängt oder gar die Fahrzeugkennzeichen abgenommen werden. In Einzelfällen wird sogar die Einreise verweigert, obwohl das klar völkerrechtswidrig ist. Mit Problemen bei der Einreise innerhalb der Toleranzfrist muss man übrigens auch in Tschechien und Polen rechnen.
Kroatien hat seine Hausaufgaben gemacht
Der ÖAMTC hat das österreichische Verkehrsministerium ersucht, die ausländischen Ressortkollegen auf die rechtswidrige Vorgangsweise ihrer Behörden hinzuweisen. Einen Erfolg gibt es dazu aus Kroatien zu melden, wo im vergangenen Jahr vermehrt Probleme wie in Ungarn aufgetreten sind. "Hier wurden die Behörden durch das kroatische Außenministerium entsprechend instruiert und auf die viermonatige Toleranzfrist hingewiesen", erläutert der ÖAMTC. Aufgepasst: Ungarn will sich trotz diplomatischer Bemühungen Österreichs auch heuer wieder nicht an die internationalen Vereinbarungen halten.
Rechtzeitig drauf schauen, dass man`s hat
Um hundertprozentig sicherzugehen, dass man nicht Opfer einer Behördenwillkür wird, empfiehlt es sich, eine vor oder während der Urlaubsfahrt fällige Begutachtung noch rechtzeitig vor Urlaubsantritt vornehmen lassen. Allerdings sagt auch eine gültige Plakette nichts über den aktuellen Fahrzeugzustand aus. Ein Fahrzeugcheck vor dem Urlaub gibt Sicherheit. Kleine Mängel am Auto, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind, können so frühzeitig entdeckt werden.
Sollte es wegen eines abgelaufenen Pickerls im Ausland zu Problemen kommen, wird empfohlen, mit der Einsatzzentrale der ÖAMTC-Nothilfe unter der Telefonnummer +43 (0)1 25 120 00 Kontakt aufzunehmen. Von dort wird sofort die Verbindung zum diensthabenden ÖAMTC-Juristen hergestellt.
Quelle: www.oeamtc.at
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