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Alkoholisiertes Radfahren im Urlaub kann teuer werden

Promillegrenzen für Radfahrer im Ausland variieren zwischen 0,0 und 1,6 Promille.
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ÖAMTC: Alkoholisiertes Radfahren im Urlaub kann teuer werden

Promillegrenzen für Radfahrer im Ausland variieren zwischen 0,0 und 1,6 Promille

© ÖAMTC / Promillegrenzen für Radfahrer / Zum Vergrößern auf das Bild klickenWer im Urlaub mit dem Fahrrad unterwegs sein will, sollte sich vor Reiseantritt über die jeweilige Promillegrenze im Zielland informieren. "Trinkt man als Fahrradfahrer mehr Alkohol als erlaubt, drohen hohe Geldstrafen", warnt ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. Die Spannweite der Promillegrenzen im Ausland ist groß. In Tschechien beispielsweise ist Pedalrittern aufgrund der Grenze von 0,0 Promille jeglicher Alkoholkonsum verwehrt. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Strafe ab 100 Euro rechnen. In Deutschland hingegen gilt alkoholisiertes Fahrradfahren erst ab 1,6 Promille – oder wenn der Radfahrer seine Fahrweise offensichtlich nicht mehr kontrollieren kann – als Straftat.
"In Italien, Frankreich, Kroatien, der Schweiz und den Niederlanden liegt der Grenzwert bei 0,5 Promille am Lenker. Die Strafhöhen variieren zwischen 65 Euro in Kroatien und mindestens 500 Euro in Italien", so Renner weiter.

Länder ohne Promillegrenzen: kein "Freifahrtschein" für Alkoholgenuss"

Vorsichtig sein sollten Urlauber auch in Ländern, in denen es keine Promillegrenze gibt – wie in Großbritannien, Irland, Dänemark, Finnland, Norwegen oder Schweden", rät die ÖAMTC-Expertin. In diesen Ländern ist Fahrradfahren verboten, wenn der Lenker alkoholbedingt nicht mehr in der Lage ist, das Rad sicher zu fahren. Bei einer Kontrolle durch die Exekutive oder auffälligem Fahrverhalten können hohe Strafen, in Irland beispielsweise bis zu 2.000 Euro, verhängt werden.

Österreich: Promillegrenze bei 0,8 Promille, Strafen ab 800 Euro drohen

Für Radfahrer in Österreich liegt die Promillegrenze bei 0,8 – die höchste Toleranzschwelle nach Deutschland. "Wer mit einem höheren Alkoholwert erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe ab 800 Euro rechnen", sagt ÖAMTC-Touristikerin Renner abschließend.

Quelle: ÖAMTC

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