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Winterreifenpflicht
Sobald die Außentemperaturen unter 7 Grad fallen, erhöhen Winterreifen die Fahrsicherheit.
Wer bei Schnee dennoch mit Sommerreifen fährt und in einen Unfall verwickelt ist, kann eine Teilschuld bekommen und den Versicherungsschutz verlieren.
In Teilen Italiens gilt die Winterreifenpflicht schon ab dem 15. Oktober. Um sicher zu fahren und möglichen Strafen zu entgehen, sollten Reisende auch für ihren Mietwagen Winterreifen buchen. Die gesetzlichen Vorschriften sind in Europa zwar unterschiedlich, jedoch gilt fast überall: Wer bei Schnee mit Sommerreifen den Verkehr behindert, muss mit Geldbußen rechnen.
- In Deutschland wird bei winterlichen Straßenverhältnissen eine "angemessene Bereifung" verlangt. Winterreifen werden zwar empfohlen, Allwetterreifen genügen jedoch.
- Im norditalienischen Aostatal schreibt der Gesetzgeber zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April Winterreifen vor.
- Für Österreich und die Slowakei besteht eine Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und dem 15. April, sobald Eis und Schnee auf der Straße liegen.
- In der Schweiz, in Frankreich und in Tschechien besteht zwar keine generelle Pflicht, Winterreifen können jedoch für einzelne Straßen vorgeschrieben werden.
- In Skandinavien gilt die Winterreifenpflicht für Finnland vom 1. Dezember bis zum 28. Februar und für Schweden vom 1. Dezember bis zum 31. März.
Fahrerflucht auf der Skipiste
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Während in Deutschland seit heute auf allen PKW, auch ausländischen, MS-markierte Reifen mit mindestens 1,6 mm Profiltiefe verlangt, sind auf skandinavischen PKW Reifen mit eingeprägtem MS und Berg+Schneeflocke mit mindestens 4 mm Profiltiefe vorgeschrieben. Ausländische PKW dürfen genau wie alle LKW in Schweden mit Sommerreifen fahren. Für schwedische LKW gilt lediglich die Mindestprofiltiefe von 5 mm.
Der deutsche Winterreifen mit 1,6 mm Profil ist kein Winterreifen. Taugt ja nicht einmal für eine taufrische Sommerautobahn.