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Versicherung im Skiurlaub

Tipps für einen Versicherungsschutz im Skiurlaub.
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Winterferien - viele Familien nutzen den Urlaub zum Ski fahren. Doch das Pistenvergnügen kann durch einen Sturz ein jähes Ende finden. Jährlich verletzen sich rund 60.000 bis 70.000 SkifahrerInnen auf der Piste. "Ein ausreichender Versicherungsschutz ist daher nicht unerheblich, denken Sie daran", rät AK Konsumentenschützer Christian Prantner. Denn wer verletzt ist, dem zahlt die gesetzliche Krankenversicherung "nur" die medizinische Behandlung. Die AK gibt Versicherungstipps, wer für bei einem Skiunfall was zahlt.

Schauen Sie Ihre Versicherungen durch, vielleicht sind Risiken des Ski fahrens abgedeckt, etwa durch Haushaltsversicherung, Kreditkarten, Schutzbrief oder Sicherheitspass der Autofahrerclubs, Mitgliedschaften in alpinen Vereinen. Achten Sie aber darauf, ob Versicherungsschutz und Versicherungssummen ausreichend sind - ansonsten müssten sie Lücken mit Zusatzversicherungen abdecken. Bei Kreditkarten zum Beispiel gibt es oft nur einen Schutz, wenn die Kreditkarte in den letzten drei Monaten vor Reiseantritt benutzt oder die Reise damit bezahlt wurde. Einzelne Leistungen gelten nur für den Karteninhaber und nicht für Mitreisende.

Eine Bergung ins Tal nach einem schweren Sturz kann sehr teuer werden. Eine private Unfallversicherung oder eine klassische Reiseversicherung übernehmen die Unfallkosten beispielsweise eines Hubschraubertransportes. Bleiben durch den Unfall dauerhafte Schäden zurück oder wird der Verunglückte zumindest teilweise arbeitsunfähig, zahlt nur eine private Unfallversicherung eine Rente. Eine klassische Reiseversicherung bietet aber einen umfassenden Schutz für alle Familienmitglieder. Auch die medizinischen Leistungen sind sehr umfangreich.

Eine private Haftpflichtversicherung ist hingegen sinnvoll, um Schadenersatzansprüche abzuwehren oder zu bezahlen, die an den Schädiger gerichtet werden. Wenn jemand eine andere Person durch den Wintersport verletzt oder seine Sachen beschädigt, ist der Schädiger zum Schadenersatz verpflichtet. "Damit sich der Schädiger nicht in den finanziellen Ruin stürzt, ist eine Haftpflichtversicherung zweckmäßig", sagt Prantner. Sie ist fixer Bestandteil der Haushaltsversicherung, aber zumeist auch einer Reiseversicherung.

"Verlassen Sie sich aber nicht nur auf die Versicherung und brechen Sie keine Pistenregeln", warnt Prantner. Die Versicherung zahlt nichts, wenn der Unfall vorsätzlich verursacht wurde. Auch bei Unfällen in Zusammenhang mit Alkohol, Suchtgiften oder Medikamenten gibt es keine Versicherungsleistung.

Quelle: AK Wien Kommunikation (Telefon: +43-1-501 65-2677)
            wien.arbeiterkammer.at


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