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Verkehrsstrafen in Europa

Vor Abfahrt über Bestimmungen informieren – Strafen bis 7.010 Euro möglich.
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ÖAMTC: Verkehrsstrafen in Europa im Überblick

Wer mit dem Auto ins europäische Ausland reist, sollte sich vor der Abfahrt über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen informieren. Denn die Strafen für Verstöße können stark von den österreichischen abweichen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich einige Strafsätze außerdem wechselkursbedingt geändert. 

© ÖAMTC / ÖAMTC - Strafen in Europa / Zum Vergrößern auf das Bild klicken

Generell streng bestraft werden Fahrten unter Alkoholeinfluss. "Am drastischsten geht Italien gegen Alkohol-Sünder vor: Hat der Fahrer eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,5 Promille, kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden", sagt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. In Schweden kann bereits ab 1,0 Promille eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat verhängt werden und in Spanien drohen ab 1,2 Promille sogar drei Monate Gefängnis. Am teuersten kann Alkohol am Steuer in Großbritannien werden – umgerechnet bis zu 7.010 Euro sind als Strafe möglich. Auch andere Verstöße können die Urlaubskasse durch Unkenntnis der Verkehrsbestimmungen stark belasten:
  • Skandinavien: Europäische Spitzenreiter bei der Höhe der Strafen sind die skandinavischen Länder – allen voran Norwegen, das die höchsten Gebühren für zu schnelles Fahren (ab 420 Euro) sowie für Rotlicht- und Überholverstöße (600 Euro) berechnet. In Finnland orientiert sich der Strafrahmen hingegen am Einkommen – wer mehr verdient, zahlt auch mehr.
  • Großbritannien und Schweiz: "Der derzeit schwache Eurokurs sorgt vor allem in Großbritannien und der Schweiz für teils drastische Erhöhungen bei den Strafsätzen", so die ÖAMTC-Expertin. "Beim Überfahren einer roten Ampel werden in Großbritannien nun umgerechnet bis zu 1.400 Euro fällig, in der Schweiz wird Alkohol am Steuer mit umgerechnet 565 Euro bestraft."
  • Italien: Im beliebten Reiseland Italien kosten Verkehrsverstöße wie überhöhte Geschwindigkeit zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel mehr. Auch tagsüber sind die Strafen streng: Bei einer Geschwindigkeitsübertretung um 20 km/h drohen bereits mindestens 170 Euro Strafe. Mindestens 160 Euro werden fällig, wenn man am Steuer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert.
  • Kroatien: "Übersieht man in Kroatien eine rote Ampel, kostet das 260 Euro", weiß ÖAMTC-Expertin Tauer. "Wer 20 km/h zu schnell fährt, zahlt ab 65 Euro, bei 50 km/h zuviel sind es mindestens 660 Euro Strafe."
  • Spanien: Spanien geht besonders rigoros gegen Falschparker vor – bis zu 200 Euro werden fällig. Wer ohne angelegten Gurt fährt, muss ebenfalls tief in die Tasche greifen: Der Strafrahmen dafür beginnt bei 200 Euro.
Auch Strafen aus dem Ausland können vollstreckt werden

Offene Strafen aus dem EU-Ausland können auch in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich. Wer einen ausländischen Strafzettel erhält, kann sich zur Klärung der Zahlungsverpflichtung an die ÖAMTC-Rechtsberatung wenden – nähere Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung .

Detaillierte Infos zu den Verkehrsbestimmungen verschiedener Reiseländer sind in der ÖAMTC Länder-Info unter www.oeamtc.at/laenderinfo verfügbar.

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