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Sicher durch den Winter

Tipps für Hausbesitzer und Mieter.
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Sicher durch den Winter - Tipps für Hausbesitzer und Mieter

Foto © Edith Spitzer, Wien | 55PLUS Medien GmbH / Zauchensee Gondelbahn

Das Thermometer fällt nachts schon deutlich unter null Grad, der erste Schnee ist gefallen und damit beginnt für viele Hausbesitzer und Mieter der Winterstress. Was beim Frostschutz für die Wasserleitung beachtet werden sollte und wie man mit Schnee auf dem Dach und der Photovoltaikanlage umgeht, beantworten die deutschen Versicherer mit kurzen Verbraucher-Tipps.

Frostschutz für die Wasserrohre – Leitungswasserschäden vorbeugen

Seit Jahren führen Leitungswasserschäden die Statistik in der Wohngebäude- und Hausratversicherung an. Allein 2011 zahlten die Versicherer ihren Kunden über 2,1 Milliarden Euro für Schäden durch undichte Wasserleitungen.

Der effektivste Schutz gegen Leitungswasserschäden ist Heizen! Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schafft nur bedingt Sicherheit, denn der so genannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt.

Daher ist es wichtig, dass alle Räume im Gebäude ausreichend beheizt werden, nie das Ventil vollständig zudrehen. Beachten Sie besonders die unbeheizten und wenig genutzten Räumen.

Unter dem Strich ist eine konstante Raumtemperatur häufig kostengünstiger als das permanente Auf- und Abdrehen der Heizungsanlage.

Schneelasten auf dem Dach

Schnee auf dem Dach verbergen oft Risken, daher regelmäßig einen Blick auf das Dach werfen. Immer wieder kommt es zu Verformungen, Rissen und Einstürzen, weil das Dach die Schneelasten nicht mehr trägt.

Unterschätzen Sie keinesfalls das Gewicht - denn eine 10 cm dicke Schneeschicht kann, abhängig vom Grad der Vereisung und dem Wassergehalt, mehr als 100 kg pro Quadratmeter wiegen. Wer unsicher ist, ob das Dach die Lasten noch trägt, sollte einen örtlichen Dachdeckerinnungsbetrieb fragen oder bei der Feuerwehr anrufen. Haus- und Wohnungsbesitzer sollten nicht selbst auf das Dach klettern und in Eigenregie versuchen, die Schneeschichten vom Giebel zu schaufeln.

Schnee auf der Photovoltaikanlage

 

Ist die Photovoltaikanlage auf dem Dach mit einer Dachneigung von mehr als 30 Grad installiert, so ist der Betreiber auch bei Schnee ohne Sorge. Denn ab diesem Neigungswinkel rutscht der Schnee von allein ab.

Alle anderen PV-Anlagen-Betreiber müssen selbst dafür sorgen, dass die PV-Module vom Schnee befreit werden. Doch besteht bei allen Arbeiten auf dem Dach, besonders bei Schnee und Eisglätte, erhöhte Gefahr abzurutschen und abzustürzen, mit möglichen schweren Verletzungen als Folge.

Steigen Sie niemals ungesichert auf das Dach oder versuchen, den Schnee von einem Fenster aus stehend mit einem Haushaltsbesen zu beseitigen.

Achten Sie bei der Beräumung der Solarmodule darauf, dass diese nicht durch das Schneeräumwerkzeug beschädigt werden. Scharfe Kanten können größere Schäden an den empfindlichen Modulen anrichten. Befreien Sie die PV-Module regelmäßig und am besten gleich nach dem Schneefall vom Schnee.

Unter gdv.de/wintereinbruch finden Sie noch weitere Tipps zu den Rechten und Pflichten von Versicherungskunden.

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Berlin

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