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Reisetipps - Teil 1: Pauschal- und Individualtourist, Prospektwahrheit

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Ob in Urlaubskatalogen aus dem Reisebüro oder auf Ferienportalen im Internet - prächtige Fotos und verklärende Beschreibungen versprechen den Traumurlaub. Die Wirklichkeit am Urlaubsort sieht freilich oft anders aus. Das zeigt auch die Beschwerdestatistik des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), in der Reisemängel und hier besonders Probleme mit Beförderung, Unterkunft oder Stornierung der Urlaubsreise Jahr für Jahr ganz vorne rangieren.

Basierend auf seinen langjährigen Erfahrungen hat der VKI die Rechte von Konsumenten auf Reisen in einem neuen Ratgeber zusammengefasst. "Für einen gelungenen Urlaub sollte man sich schon frühzeitig mit der Planung auseinandersetzen", rät VKI-Geschäftsführer Franz Floss. "Unser Ratgeber begleitet den Leser mit nützlichen Tipps und praktischen Checklisten von der Urlaubsbuchung über die Anreise bis hin zur
Geltendmachung von möglichen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann im Fall der Fälle erfolgreicher für diese eintreten", so Floss.

Pauschaltouristen rechtlich bevorzugt


Solange während der Reise alles gut geht, bemerken Urlauber in der Regel keine Unterschiede zwischen Pauschal- und Individualreise. Entwickelt sich der Traumurlaub jedoch zum Albtraum, stellt man fest, dass Pauschalreisende gegenüber Individualreisenden in Rechtsangelegenheiten besser gestellt sind:
  • Veranstalter von Pauschalreisen im Rahmen der EU-Pauschalreiserichtlinie müssen sich gegen eine Pleite absichern.
  • Es gibt besondere Bestimmungen zu Preis- und Leistungsänderungen.
  • Im Fall erheblicher Leistungsmängel besteht ein Anspruch auf Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude.
  • Für Kunden, die durch einen ausländischen Reiseveranstalter geschädigt wurden, besteht die Möglichkeit zur Rechtsdurchsetzung von Österreich aus.
Bei Individualreisen hinkt die Gesetzgebung dagegen hinter her:
So sind etwa Mieter von Ferienwohnungen oder -häusern im Ausland derzeit nicht wie bei Pauschalreisen abgesichert. Die EU plant jedoch, die Rechte von Individualreisenden an jene von Pauschaltouristen anzugleichen.

Ob es sich um eine Pauschal- oder Individualreise handelt, lässt sich aber manchmal gar nicht auf den ersten Blick erkennen:
So fällt etwa auch das im Reisebüro angebotene "dynamic packaging", bei dem mehrere Reisebausteine zu einem persönlichen Arrangement zusammengestellt werden, in der Regel unter den rechtlichen Begriff Individualreise.

Dichtung im Prospekt, Wahrheit am Strand

Kein Reiseveranstalter möchte auf seinen Urlaubsangeboten sitzen bleiben. Dementsprechend sind Reisekataloge als Werbeprospekte zu verstehen, die die Dinge stets im günstigsten Licht darstellen:
Professionelle Fotografie und nachträgliche Bildbearbeitung verzaubern mittelmäßige Wirklichkeit zum ersehnten Ideal, überdies ist die Sprache in Reisekatalogen geschönt. Formulierungen wie "direkt am Meer" oder "beheizbarer Swimmingpool" klingen gut und sind nicht zwangsläufig gelogen, verschleiern jedoch geschickt die Tatsachen: Pauschalreisende sollten wissen, dass "Meer" nicht Strand bedeutet und ein wesentlicher Unterschied zwischen "beheizbar" und "beheizt" besteht.

Tatsache ist aber:
Es gilt der Grundsatz der Prospektwahrheit. "Das heißt, die Texte und Fotos in einem Reiseprospekt sind zugesicherte Eigenschaften des Produktes, ihr Fehlen führt zu Gewährleistungsansprüchen", erläutert Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung.

Quelle: Verein für Konsumenteninformation, Österreich

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