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Pflanzen aus nicht EU-Ländern

Das Mitbringen von Pflanzen aus Ländern außerhalb der EU ist problematisch.
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55PLUS ProteaDie Einfuhr vieler Pflanzen aus Nicht-EU-Ländern - dazu zählen z. B. auch die Kanarischen Inseln - ist verboten bzw. nur dann erlaubt, wenn für die Pflanzen ein Pflanzengesundheitszeugnis des Herkunftslands vorgelegt werden kann. Das Besorgen eines solchen Pflanzengesundheitszeugnisses ist in der Regel aufwändig und muss überdies von der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes ausgestellt werden. Darüber hinaus ist die administrative Abwicklung bei der Einreise nach Österreich zusätzlich mit Kosten verbunden, die sich für Privatpersonen nicht rechnen.


55PLUS Orchideen / Zum Vergrößern auf das Bild klickenMitgebrachte Pflanzen, Blumen, aber auch Erde ohne Pflanzengesundheitszeugnis werden bei der Einreise vom Zoll ausnahmslos beschlagnahmt und vernichtet. Der Grund für diese Maßnahmen: Mit den Pflanzen können gefährliche Schadorganismen eingeschleppt werden, die massive Schäden in der Landwirtschaft bzw. in der Kulturlandschaft anrichten können. Böse Erfahrungen in der Vergangenheit haben zu diesen Regelungen geführt.

55PLUS Strelizien / Zum Vergrößern auf das Bild klicken Vor Antritt einer internationalen Reise sollten sich Reisende daher über die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen informieren. Auskünfte erteilt der Amtliche Pflanzenschutzdienst am Bundesamt für Ernährungssicherheit unter der Telefonnummer (direkt aus ganz Österreich ohne weitere Vorwahl) 050 555 Durchwahl 33301 oder 33302.

Quelle: AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Wien

Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst:
Ing. Elisabeth Jägersberger
Tel: 050 555-333 01
E-Mail: elisabeth.jaegersberger@ages.at

Institut für Pflanzengesundheit:
Tel: 050 555-333 26
E-Mail: pflanzengesundheit@ages.at


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