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Pflanzen aus nicht EU-Ländern
Die Einfuhr vieler Pflanzen aus Nicht-EU-Ländern - dazu zählen z. B. auch die Kanarischen Inseln - ist verboten bzw. nur dann erlaubt, wenn für die Pflanzen ein Pflanzengesundheitszeugnis des Herkunftslands vorgelegt werden kann. Das Besorgen eines solchen Pflanzengesundheitszeugnisses ist in der Regel aufwändig und muss überdies von der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes ausgestellt werden. Darüber hinaus ist die administrative Abwicklung bei der Einreise nach Österreich zusätzlich mit Kosten verbunden, die sich für Privatpersonen nicht rechnen.
Mitgebrachte Pflanzen, Blumen, aber auch Erde ohne Pflanzengesundheitszeugnis werden bei der Einreise vom Zoll ausnahmslos beschlagnahmt und vernichtet. Der Grund für diese Maßnahmen: Mit den Pflanzen können gefährliche Schadorganismen eingeschleppt werden, die massive Schäden in der Landwirtschaft bzw. in der Kulturlandschaft anrichten können. Böse Erfahrungen in der Vergangenheit haben zu diesen Regelungen geführt.
Quelle: AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Wien
Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst:
Ing. Elisabeth Jägersberger
Tel: 050 555-333 01
E-Mail: elisabeth.jaegersberger@ages.at
Institut für Pflanzengesundheit:
Tel: 050 555-333 26
E-Mail: pflanzengesundheit@ages.at
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