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Mit Tieren auf Urlaubsreise

Was beim Verreisen mit Tieren zu beachten ist.
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Mit dem Beginn der Ferienzeit fragen sich viele besorgte TierfreundInnen, was für Reisen in beliebte Urlaubsländer mit Hund, Katze oder Frettchen zu beachten ist.

Hund Carey

Heimtierausweis

Für Reisen in die meisten EU-Mitgliedstaaten genügt der Heimtierausweis, in den die Chipnummer des Tieres oder auch die Nummer der Ohrtätowierung und die gültige Tollwutschutzimpfung eingetragen sein müssen. Lediglich Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich verlangen darüber hinaus noch andere Nachweise. Der Heimtierausweis wird von jedem praktischen Tierarzt ausgestellt.

Gültige Tollwutimpfung

Beim Verreisen mit Hund oder Katze in andere Länder ist immer eine gültige Tollwutimpfung erforderlich. Die Schutzimpfung gegen Tollwut erfolgt mit einem  inaktivierten Impfstoff, das heißt, dass die Injektion für das Tier gut verträglich und kaum belastend ist. Die Impfung wird ab der 8. Lebenswoche zweimal im Abstand von rund 4 Wochen durchgeführt. Für den Grenzübertritt muss diese Grundimmunisierung mindestens drei Wochen zurückliegen. Der Impfschutz ist mindestens ein Jahr gültig, es gibt auch Impfstoffe mit längerer Wirksamkeit, bis zu drei Jahre sind möglich. Der Tierarzt informiert jedenfalls darüber bei der Ausstellung des
Heimtierausweises.

Bestimmungen für Länder außerhalb der EU

So genannte Drittstaaten verlangen unterschiedliche Nachweise der Wirksamkeit der Impfung und haben oft auch zusätzliche Auflagen für die Ein- und Ausreise. Zur Sicherheit soll man/frau sich bereits einige Monate vor Antritt der Reise über die Bestimmungen im Urlaubsland informieren, um dann nicht mit unliebsamen Überraschungen konfrontiert zu werden.

Detaillierte Informationen über die Vorschriften für die beliebtesten Urlaubsländern unter www.tierschutzinwien.at / "Reisen mit Heimtieren". Fragen zu diesem Thema beantworten auch die AmtstierärztInnen an der Tierschutz-Helpline unter der Telefon Nummer: +43-1-4000-8060.


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