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Kfz-Versicherung in Deutschland: Wechseln leicht gemacht
Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung können Autofahrer auch in diesem Jahr bessere Leistungen und günstigere Konditionen bekommen. Wenn der Stichtag 30. November auf einen Sonntag fällt, bleibt für die Kündigung ein Tag länger Zeit. Letzter Tag, an dem das Kündigungsschreiben bei der Versicherungsgesellschaft sein muss, ist deshalb bei den meisten Verträgen der 1. Dezember. Damit der Wechsel ohne Ärger klappt, sollten Autofahrer einige Regeln beachten:
- Den alten Vertrag zum 1. Januar erst kündigen, wenn der neue unter Dach und Fach ist. Grund: Anbieter müssen bei der Haftpflichtversicherung zwar jeden Kunden akzeptieren und dürfen die Police grundsätzlich nicht verweigern. Bei der Teil- und Vollkasko sind Versicherer jedoch frei und dürfen Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der augenblickliche Versicherer.
- Das Kündigungsschreiben sollte generell per Einschreiben/Rückschein abgeschickt werden.
- Wer den 1. Dezember zur Kündigung verpasst, bekommt eine zweite Chance, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht. Es besteht dann die Möglichkeit den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zu kündigen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht besteht auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wird.
- Wer von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln möchte, ist nicht in jedem Fall billiger dran. Das liegt daran, dass die Prämienhöhe der Vollkasko durch den Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst wird, während es in der Teilkasko keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt.
- Vor dem Wechsel die Versicherungsbedingungen und -leistungen vergleichen. Billig ist nicht immer gut. Möglicherweise hat der aktuelle Versicherer inzwischen einen neuen Tarif, der günstiger ist als der bestehende. Dabei Angaben wie die Zahl der Fahrer und die jährliche Fahrleistung prüfen.
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