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Gebrauchtwagenkauf: Genau hinsehen lohnt sich

Wichtige Grundregeln sollten beim Gebrauchtwagenkauf immer beachtet werden.
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Nicht jeder Mangel kann beim Gebrauchtwagenkauf sofort mit dem bloßen Auge erkannt werden. Damit der Autokauf nicht zu einem „teuren Vergnügen“ wird, sollten folgende Grundregeln des ADAC beachtet werden:
  • Serviceheft: Genau prüfen, ob alle vorgeschriebenen Wartungen durchgeführt und dokumentiert wurden. Wartungsarbeiten sollten durch Kopien der Rechnungen belegt sein.
  • Kilometerstand: Wer die auf TÜV-Prüfbelegen, Reparatur- und Wartungsrechnungen, Ölwechsel-Anhängern usw. genannten Kilometerstände betrachtet, kann daraus eine durchschnittliche monatliche Laufleistung errechnen. Wenn diese in der Zeit vor dem Verkauf des Autos deutlich gesunken ist, könnte eine Tacho-Manipulation vorliegen.
  • Lack: Der Lack des Autos sollte glänzen, keine matten Stellen haben oder Risse aufweisen. Karosserieteile sollten die gleiche Farbe haben. Leichte Farbunterschiede deuten oft auf reparierte Unfallschäden hin.
  • Innenraum: Durch professionelle Aufbereitung lassen sich viele Abnutzungsspuren unsichtbar machen. Deshalb sollten Ecken und Ritzen, genau angeschaut werden.
  • Motor: Ein Blick unter die Motorhaube offenbart mitunter einen verdreckten Motorraum mit deutlichen Rostansätzen. Dies deutet auf eine unzureichende Pflege hin.
  • Reifen sollten nicht älter als sechs Jahre sein und keine Beschädigungen aufweisen. Die Dimension muss den Papieren entsprechen. Außerdem sollte man Nachfragen, ob ein zusätzlicher Satz Winter- oder Sommerreifen verfügbar ist. Profiltiefe: Mindestens vier Millimeter.
  • Probefahrt ist immer Pflicht! Aber: Nicht nur auf Landstraße und Autobahn fahren, sondern auch in der Stadt. Dort zeigt sich gut, ob die Lenkung schwergängig ist oder ob das Fahrwerk auf Kopfsteinpflaster poltert.
  • Vor dem Kauf das Auto einem Kfz-Sachverständigen zeigen oder einem ADAC-Prüfzentrum vorführen! Fachleute spüren mögliche Mängel auf und können beurteilen, ob der geforderte Preis angemessen ist.
  • Je nach Verkäufer (gewerblich oder privat) ist ein entsprechender Kaufvertrag erforderlich. Der ADAC bietet einen solchen Vertrag zum Download auf www.adac.de an.
Quelle: www.adac.de

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