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Chippflicht für Hunde

Die Übergangsfrist für das verpflichtende Registrieren von Hunden mittels Chip endet mit 31.12.2009.
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Sicherheit und Schutz für Hund und Halter

Seit 30. Juni 2008 gilt für alle Hunde in Österreich die Chippflicht. Alle nach diesem Datum geborenen Welpen müssen spätestens bis zum dritten Lebensmonat bzw. noch vor deren Weitergabe an ihre Besitzer gechippt und in eine Datenbank eingetragen werden.

kleiner schwarzer Hund

Mit Ende dieses Jahres endet nun auch die Übergangsfrist für erwachsene Hunde. Noch nicht gechippte bzw. noch nicht in den amtlichen Bereich der Datenbank eingetragene Tiere müssen bis spätestens 31. Dezember 2009 elektronisch gekennzeichnet und registriert werden. Der reiskorngroße Mikrochip trägt alle relevanten Informationen in Form einer Zahlenkombination, um jedes Tier eindeutig identifizieren und seinem Halter zuordnen zu können. Seit Einführung der Chippflicht konnte die Aufenthaltszeit von Hunden in den Tierheimen erheblich verringert werden, da die Tiere schneller an den Tierbesitzer rückvermittelt werden können.

Vorteile der elektronischen Kennzeichnung

  • Durch die eindeutige Kennzeichnung kann einem Hund, der entlaufenen ist oder ausgesetzt oder verletzt aufgefunden wird, schnell geholfen werden. Der Besitzer kann vom Tierarzt mittels Lesegerät via Internet in kürzester Zeit eruiert werden und dem Tier bleibt ein längerer Aufenthalt in einem Tierheim erspart.
  • Die elektronische Kennzeichnung durch einen fünfzehnstelligen Zahlencode hat die Funktion eines Passfotos und macht den Hund individuell eindeutig identifizierbar.
  • Die Daten des Tieres sowie seines Halters werden in einer österreichweiten bundesländerübergreifenden Datenbank gespeichert. Für die Zukunft ist die Erstellung einer bundesländerübergreifende Tierdatenbank durch das Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend geplant.
  • Voraussetzung für die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises ist eine eindeutige Kennzeichnung! Ab 2011 gilt als solche ausschließlich der Chip. Diese Regelung trägt wesentlich zur Erhaltung der Tiergesundheit und Seuchenprophylaxe - man denke dabei in erster Linie an Tollwut - bei. Gerade dem Letztgenannten kommt bei zunehmender Internationalisierung des Reiseverkehrs eine ganz besondere Bedeutung zu. Nähere Information zu den unterschiedlichen Reisebestimmungen der EU- und nicht EU-Länder erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt.
Wie funktioniert das Chippen

Ein winziger Mikrochip, der 15-stellige Zahlenkombinationen enthält, wird dem Hund mit einer Injektionsnadel international verpflichtend auf der linken Halsseite hinter dem Ohr unter die Haut implantiert. Dieser Eingriff beeinträchtigt das Tier in keiner Weise und ist nicht schmerzhafter als eine Impfung. Der Eintrag in die Datenbank erfolgt meist durch den Tierarzt, mit Chipnummer und Zugangscode kann jedoch auch jeder Hundebesitzer seine Daten selbst online ändern und aktualisieren. Der auf dem Mikrochip gespeicherte Zahlencode ist von Tierärzten sowie in Tierschutzhäusern, die mit einem entsprechenden Lesegerät ausgerüstet sind, jederzeit abrufbar. Wird der Code in die Datenbank eingegeben, ist der Halter des Hundes mit einem Klick via Internet rasch eruierbar.

Quelle: Österreichische Tierärztekammer


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